Überstundenrechner

Auszahlung von Überstunden berechnen: Stundenlohn × Anzahl × Zuschlag (25 %, 50 % oder 100 %) – schnell und kostenlos.

Brutto-Auszahlung. Ein Zuschlag ist nur Pflicht, wenn Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ihn vorsehen – gesetzlich ist er nicht vorgeschrieben. Ohne Gewähr.

So funktioniert der Überstundenrechner

Gib deinen Stundenlohn, die Anzahl der Überstunden und den Zuschlag ein – der Rechner zeigt die Brutto-Auszahlung. Den Stundenlohn aus deinem Monatsgehalt ermittelst du mit dem Stundenlohn-Rechner.

Formel

Auszahlung = Stundenlohn × Überstunden × (1 + Zuschlag ÷ 100)

Beispiel: 20 € × 10 Überstunden × 1,25 (25 % Zuschlag) = 250 € brutto.

Übliche Zuschläge

AnlassTypischer Zuschlag
Normale Überstunden0 – 25 %
Nachtarbeit25 %
Sonntagsarbeit50 %
Feiertagsarbeit100 %

Wichtig: Ein Zuschlag ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Ob und in welcher Höhe er gezahlt wird, regeln Arbeits-, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Häufig werden Überstunden auch durch Freizeit ausgeglichen statt ausgezahlt.

Brutto-Werte. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufige Fragen

Wie berechne ich die Auszahlung von Überstunden?

Multipliziere den Stundenlohn mit der Anzahl der Überstunden und dem Zuschlag. Beispiel: 20 € × 10 Stunden × 1,25 (25 % Zuschlag) = 250 €.

Wie hoch ist der Überstundenzuschlag?

Gesetzlich gibt es keinen vorgeschriebenen Zuschlag. Üblich und oft tariflich geregelt sind 25 %. Für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind höhere Zuschläge (50 % bis 100 %) verbreitet.

Muss der Arbeitgeber Überstunden auszahlen?

Nur wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung das vorsehen – oder Überstunden ausdrücklich angeordnet wurden. Häufig werden sie alternativ durch Freizeit ausgeglichen.

Wie viele Überstunden sind erlaubt?

Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen es im Schnitt 8 Stunden pro Werktag sein, kurzfristig bis 10 Stunden, sofern der Durchschnitt von 8 Stunden über 6 Monate eingehalten wird.

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