Überstundenrechner

Auszahlung von Überstunden berechnen: Stundenlohn × Anzahl × Zuschlag (25 %, 50 % oder 100 %) – schnell und kostenlos.

Christoph Ballmer, Chef-Redakteur Erstellt und geprüft von Christoph Ballmer, Chef-Redakteur

Brutto-Auszahlung. Ein Zuschlag ist nur Pflicht, wenn Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ihn vorsehen – gesetzlich ist er nicht vorgeschrieben. Ohne Gewähr.

So funktioniert der Überstundenrechner

Gib deinen Stundenlohn, die Anzahl der Überstunden und den Zuschlag ein – der Rechner zeigt die Brutto-Auszahlung. Den Stundenlohn aus deinem Monatsgehalt ermittelst du mit dem Stundenlohn-Rechner.

Formel

Auszahlung = Stundenlohn × Überstunden × (1 + Zuschlag ÷ 100)

Beispiel: 20 € × 10 Überstunden × 1,25 (25 % Zuschlag) = 250 € brutto.

Übliche Zuschläge

AnlassTypischer Zuschlag
Normale Überstunden0 – 25 %
Nachtarbeit25 %
Sonntagsarbeit50 %
Feiertagsarbeit100 %

Wichtig: Ein Zuschlag ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Ob und in welcher Höhe er gezahlt wird, regeln Arbeits-, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Häufig werden Überstunden auch durch Freizeit ausgeglichen statt ausgezahlt.

Brutto-Werte. Alle Angaben ohne Gewähr.

Diesen Rechner kostenlos auf deiner Website einbetten

Kopiere den Code und füge ihn in deine Seite ein – der Rechner erscheint sofort. Kostenlos, ohne Anmeldung und ohne Registrierung.

Nutzungsbedingungen: Die Einbettung ist kostenlos und zeitlich unbegrenzt – für private wie kommerzielle Seiten. Einzige Bedingung: Die Quellenangabe unter dem Rechner bleibt sichtbar und verlinkt auf toolbude.de/ueberstundenrechner/. Du darfst den Rahmen an dein Layout anpassen (Breite, Höhe, Abstand); Inhalt und Berechnung des Rechners bleiben unverändert. Wir pflegen die Werte laufend nach, deine Einbettung ist damit automatisch aktuell.

Häufige Fragen

Wie berechne ich die Auszahlung von Überstunden?

Multipliziere den Stundenlohn mit der Anzahl der Überstunden und dem Zuschlag. Beispiel: 20 € × 10 Stunden × 1,25 (25 % Zuschlag) = 250 €.

Wie hoch ist der Überstundenzuschlag?

Gesetzlich gibt es keinen vorgeschriebenen Zuschlag. Üblich und oft tariflich geregelt sind 25 %. Für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind höhere Zuschläge (50 % bis 100 %) verbreitet.

Muss der Arbeitgeber Überstunden auszahlen?

Nur wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung das vorsehen – oder Überstunden ausdrücklich angeordnet wurden. Häufig werden sie alternativ durch Freizeit ausgeglichen.

Wie viele Überstunden sind erlaubt?

Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen es im Schnitt 8 Stunden pro Werktag sein, kurzfristig bis 10 Stunden, sofern der Durchschnitt von 8 Stunden über 6 Monate eingehalten wird.

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