Vertragsgenerator – Arbeitsvertrag, Dienstleistungsvertrag & Werkvertrag

Arbeitsvertrag, Dienstleistungsvertrag oder Werkvertrag online erstellen und als PDF speichern – mit vollständigen §-Klauseln, Probezeit, Kündigungsfrist und Unterschriftsblock. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Christoph Ballmer Erstellt und geprüft von Christoph Ballmer
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Unser Vertragsgenerator erstellt Arbeitsverträge, Dienstleistungsverträge und Werkverträge direkt im Browser. Alle Daten bleiben lokal – nichts wird auf einem Server gespeichert. Das fertige Dokument kann als PDF gespeichert (Drucken → PDF) oder direkt ausgedruckt werden.

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Pflichtangaben im Arbeitsvertrag (Nachweisgesetz)

Seit August 2022 gilt ein verschärftes Nachweisgesetz (NachwG). Arbeitgeber müssen spätestens am ersten Arbeitstag schriftlich über die wesentlichen Arbeitsbedingungen informieren:

AngabePflicht?
Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Name, Anschrift)✓ Pflicht
Beginn des Arbeitsverhältnisses✓ Pflicht
Bei Befristung: voraussichtliche Dauer✓ bei Befristung
Tätigkeitsbeschreibung / Jobtitel✓ Pflicht
Arbeitsort / eventuelle Flexibilität✓ Pflicht
Wöchentliche Arbeitszeit✓ Pflicht
Vergütung (inkl. Zuschläge, Fälligkeit)✓ Pflicht
Urlaubsanspruch✓ Pflicht
Kündigungsfristen✓ Pflicht
Probezeit (falls vereinbart)✓ Pflicht
Tarifvertrag / Betriebsvereinbarung (falls anwendbar)✓ ggf. Pflicht

Unterschied Arbeitsvertrag / Dienstleistungsvertrag / Werkvertrag

VertragstypVertragsparteienErgebnis schuldetWeisungsgebunden
ArbeitsvertragArbeitgeber / ArbeitnehmerDienstleistung (tätigkeitsbezogen)Ja (§ 611a BGB)
DienstleistungsvertragAuftraggeber / Auftragnehmer (Selbständiger)Tätigkeit, kein ErfolgNein (selbständig)
WerkvertragBesteller / UnternehmerKonkretes Werk / ErgebnisNein (Unternehmer)

Kündigungsfristen 2025: Was gilt?

Die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen nach § 622 BGB richten sich nach der Betriebszugehörigkeit. Während der Probezeit (max. 6 Monate) gilt eine Frist von 2 Wochen. Danach gelten Staffelfristen:

BeschäftigungsdauerKündigungsfrist des Arbeitgebers
bis 2 Jahre / Probezeit4 Wochen zum 15. oder Monatsende
ab 2 Jahre1 Monat zum Monatsende
ab 5 Jahre2 Monate zum Monatsende
ab 8 Jahre3 Monate zum Monatsende
ab 10 Jahre4 Monate zum Monatsende
ab 12 Jahre5 Monate zum Monatsende
ab 15 Jahre6 Monate zum Monatsende
ab 20 Jahre7 Monate zum Monatsende

Die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer beträgt einheitlich 4 Wochen. Im Vertrag kann eine für beide Seiten günstigere Frist vereinbart werden.

Scheinselbständigkeit vermeiden

Beim Dienstleistungs- oder Werkvertrag mit Freiberuflern besteht das Risiko der Scheinselbständigkeit (§ 7 SGB IV), wenn der Auftragnehmer wie ein Arbeitnehmer eingebunden ist. Merkmale: ausschließlich für einen Auftraggeber tätig, Weisungsgebundenheit, keine eigenen Betriebsmittel, kein unternehmerisches Risiko. Im Zweifel sollte ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden.

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Alle generierten Verträge sind Vorlagen ohne Rechtsberatungscharakter. Für verbindliche Verträge oder bei Unklarheiten empfehlen wir die Prüfung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Vertragsrecht. Stand: 2025/2026.

Häufige Fragen

Was muss in einem Arbeitsvertrag stehen?

Nach dem Nachweisgesetz (NachwG, verschärft 2022) muss der Arbeitsvertrag mindestens enthalten: Namen und Anschriften beider Parteien, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitsort, wöchentliche Arbeitszeit, Vergütung inkl. Fälligkeit, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen. Bei Befristung auch das Enddatum.

Was ist der Unterschied zwischen Dienstleistungsvertrag und Werkvertrag?

Beim Dienstleistungsvertrag schuldet der Auftragnehmer eine Tätigkeit (nicht zwingend ein Ergebnis). Beim Werkvertrag (§ 631 BGB) schuldet der Unternehmer ein konkretes Ergebnis – das fertige Werk. Erst nach Abnahme des Werkes wird die Vergütung fällig.

Wie lange sind gesetzliche Kündigungsfristen?

Die gesetzliche Mindestkündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (§ 622 BGB). Für Arbeitgeber verlängert sie sich mit der Betriebszugehörigkeit: ab 2 Jahren 1 Monat, ab 5 Jahren 2 Monate, ab 8 Jahren 3 Monate – bis zu 7 Monaten ab 20 Jahren. Für Arbeitnehmer gilt einheitlich 4 Wochen.

Was ist Scheinselbständigkeit und wie vermeide ich sie?

Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn ein Auftragnehmer formal als Selbständiger beauftragt wird, aber faktisch wie ein Arbeitnehmer eingebunden ist (nur ein Auftraggeber, Weisungsgebundenheit, keine eigenen Betriebsmittel). Das Risiko trägt der Auftraggeber (Nachzahlung von Sozialabgaben). Abhilfe: Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.

Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich sein?

Arbeitsverträge können grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden, sind dann aber schwer beweisbar. Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber, die wesentlichen Arbeitsbedingungen spätestens am ersten Arbeitstag in Textform auszuhändigen. Ein schriftlicher Vertrag ist daher dringend empfohlen.

Wie lange muss ich einen Arbeitsvertrag aufbewahren?

Arbeitsverträge unterliegen keiner eigenen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist. Da Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis bis zu 3 Jahre (regelmäßige Verjährungsfrist) geltend gemacht werden können, empfiehlt sich eine Aufbewahrung von mindestens 3 Jahren nach Vertragsende – bei steuerrelevanten Unterlagen 10 Jahre.

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