Vertragsgenerator – Arbeitsvertrag, Dienstleistungsvertrag & Werkvertrag
Arbeitsvertrag, Dienstleistungsvertrag oder Werkvertrag online erstellen und als PDF speichern – mit vollständigen §-Klauseln, Probezeit, Kündigungsfrist und Unterschriftsblock. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Vertrag online erstellen – kostenlos und ohne Anmeldung
Unser Vertragsgenerator erstellt Arbeitsverträge, Dienstleistungsverträge und Werkverträge direkt im Browser. Alle Daten bleiben lokal – nichts wird auf einem Server gespeichert. Das fertige Dokument kann als PDF gespeichert (Drucken → PDF) oder direkt ausgedruckt werden.
Absender-Daten werden im Browser gespeichert (localStorage) und stehen bei erneuter Nutzung automatisch bereit – genauso wie im Rechnungsgenerator.
Pflichtangaben im Arbeitsvertrag (Nachweisgesetz)
Seit August 2022 gilt ein verschärftes Nachweisgesetz (NachwG). Arbeitgeber müssen spätestens am ersten Arbeitstag schriftlich über die wesentlichen Arbeitsbedingungen informieren:
| Angabe | Pflicht? |
|---|---|
| Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Name, Anschrift) | ✓ Pflicht |
| Beginn des Arbeitsverhältnisses | ✓ Pflicht |
| Bei Befristung: voraussichtliche Dauer | ✓ bei Befristung |
| Tätigkeitsbeschreibung / Jobtitel | ✓ Pflicht |
| Arbeitsort / eventuelle Flexibilität | ✓ Pflicht |
| Wöchentliche Arbeitszeit | ✓ Pflicht |
| Vergütung (inkl. Zuschläge, Fälligkeit) | ✓ Pflicht |
| Urlaubsanspruch | ✓ Pflicht |
| Kündigungsfristen | ✓ Pflicht |
| Probezeit (falls vereinbart) | ✓ Pflicht |
| Tarifvertrag / Betriebsvereinbarung (falls anwendbar) | ✓ ggf. Pflicht |
Unterschied Arbeitsvertrag / Dienstleistungsvertrag / Werkvertrag
| Vertragstyp | Vertragsparteien | Ergebnis schuldet | Weisungsgebunden |
|---|---|---|---|
| Arbeitsvertrag | Arbeitgeber / Arbeitnehmer | Dienstleistung (tätigkeitsbezogen) | Ja (§ 611a BGB) |
| Dienstleistungsvertrag | Auftraggeber / Auftragnehmer (Selbständiger) | Tätigkeit, kein Erfolg | Nein (selbständig) |
| Werkvertrag | Besteller / Unternehmer | Konkretes Werk / Ergebnis | Nein (Unternehmer) |
Kündigungsfristen 2025: Was gilt?
Die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen nach § 622 BGB richten sich nach der Betriebszugehörigkeit. Während der Probezeit (max. 6 Monate) gilt eine Frist von 2 Wochen. Danach gelten Staffelfristen:
| Beschäftigungsdauer | Kündigungsfrist des Arbeitgebers |
|---|---|
| bis 2 Jahre / Probezeit | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
| ab 2 Jahre | 1 Monat zum Monatsende |
| ab 5 Jahre | 2 Monate zum Monatsende |
| ab 8 Jahre | 3 Monate zum Monatsende |
| ab 10 Jahre | 4 Monate zum Monatsende |
| ab 12 Jahre | 5 Monate zum Monatsende |
| ab 15 Jahre | 6 Monate zum Monatsende |
| ab 20 Jahre | 7 Monate zum Monatsende |
Die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer beträgt einheitlich 4 Wochen. Im Vertrag kann eine für beide Seiten günstigere Frist vereinbart werden.
Scheinselbständigkeit vermeiden
Beim Dienstleistungs- oder Werkvertrag mit Freiberuflern besteht das Risiko der Scheinselbständigkeit (§ 7 SGB IV), wenn der Auftragnehmer wie ein Arbeitnehmer eingebunden ist. Merkmale: ausschließlich für einen Auftraggeber tätig, Weisungsgebundenheit, keine eigenen Betriebsmittel, kein unternehmerisches Risiko. Im Zweifel sollte ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden.
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Alle generierten Verträge sind Vorlagen ohne Rechtsberatungscharakter. Für verbindliche Verträge oder bei Unklarheiten empfehlen wir die Prüfung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Vertragsrecht. Stand: 2025/2026.
Häufige Fragen
Was muss in einem Arbeitsvertrag stehen?
Nach dem Nachweisgesetz (NachwG, verschärft 2022) muss der Arbeitsvertrag mindestens enthalten: Namen und Anschriften beider Parteien, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitsort, wöchentliche Arbeitszeit, Vergütung inkl. Fälligkeit, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen. Bei Befristung auch das Enddatum.
Was ist der Unterschied zwischen Dienstleistungsvertrag und Werkvertrag?
Beim Dienstleistungsvertrag schuldet der Auftragnehmer eine Tätigkeit (nicht zwingend ein Ergebnis). Beim Werkvertrag (§ 631 BGB) schuldet der Unternehmer ein konkretes Ergebnis – das fertige Werk. Erst nach Abnahme des Werkes wird die Vergütung fällig.
Wie lange sind gesetzliche Kündigungsfristen?
Die gesetzliche Mindestkündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (§ 622 BGB). Für Arbeitgeber verlängert sie sich mit der Betriebszugehörigkeit: ab 2 Jahren 1 Monat, ab 5 Jahren 2 Monate, ab 8 Jahren 3 Monate – bis zu 7 Monaten ab 20 Jahren. Für Arbeitnehmer gilt einheitlich 4 Wochen.
Was ist Scheinselbständigkeit und wie vermeide ich sie?
Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn ein Auftragnehmer formal als Selbständiger beauftragt wird, aber faktisch wie ein Arbeitnehmer eingebunden ist (nur ein Auftraggeber, Weisungsgebundenheit, keine eigenen Betriebsmittel). Das Risiko trägt der Auftraggeber (Nachzahlung von Sozialabgaben). Abhilfe: Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.
Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich sein?
Arbeitsverträge können grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden, sind dann aber schwer beweisbar. Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber, die wesentlichen Arbeitsbedingungen spätestens am ersten Arbeitstag in Textform auszuhändigen. Ein schriftlicher Vertrag ist daher dringend empfohlen.
Wie lange muss ich einen Arbeitsvertrag aufbewahren?
Arbeitsverträge unterliegen keiner eigenen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist. Da Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis bis zu 3 Jahre (regelmäßige Verjährungsfrist) geltend gemacht werden können, empfiehlt sich eine Aufbewahrung von mindestens 3 Jahren nach Vertragsende – bei steuerrelevanten Unterlagen 10 Jahre.