Kleinunternehmer-Rechner 2025 – § 19 UStG Grenze prüfen
Kleinunternehmer-Rechner 2025: Prüfe, ob du die neue Umsatzgrenze (25.000 €/100.000 €) nach § 19 UStG erfüllst und berechne deine MwSt-Einsparung durch die Kleinunternehmerregelung – kostenlos.
Kleinunternehmerregelung 2025 – neue Schwellenwerte
Seit dem 1. Januar 2025 gelten durch das Jahressteuergesetz 2024 deutlich höhere Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG):
| Schwellenwert | Bis 2024 | Ab 2025 |
|---|---|---|
| Umsatz Vorjahr (§ 19 Abs. 1 UStG) | 22.000 € | 25.000 € |
| Prognose laufendes Jahr | 50.000 € | 100.000 € |
Wer zum 1. Januar 2025 die neuen Grenzen erfüllt, kann ab diesem Datum die Regelung anwenden – auch wenn er 2024 noch regelbesteuert war. Die neue EU-weite KU-Regelung gilt zudem ab 2025 für grenzüberschreitende Umsätze bis 100.000 € EU-Gesamtumsatz.
Kleinunternehmer: Vor- und Nachteile
| Aspekt | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|
| Rechnungsstellung | Einfacher: kein USt-Ausweis, keine MwSt-Abführung | Keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehbar |
| Privatkunden (B2C) | Günstigerer Endpreis = Wettbewerbsvorteil | – |
| Geschäftskunden (B2B) | – | B2B-Kunden können keine Vorsteuer ziehen → Nachteil |
| Buchführung | Keine Umsatzsteuervoranmeldung | Bei Investitionen: kein Vorsteuerabzug |
Faustregel: Die KU-Regelung lohnt sich besonders für Freelancer und Gewerbetreibende mit überwiegend Privatkunden und wenig betrieblichen Investitionen.
Was muss auf einer Kleinunternehmer-Rechnung stehen?
Kleinunternehmer dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen und müssen folgenden Hinweis auf der Rechnung aufführen:
„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Alle übrigen Pflichtangaben nach §§ 14, 14a UStG gelten weiterhin: Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum, Leistungsbeschreibung, vollständige Adressen, Steuernummer oder USt-IdNr.
Kleinunternehmer: Wechsel zur Regelbesteuerung
Wer freiwillig zur Regelbesteuerung wechselt oder muss (Umsatzgrenzen überschritten), ist für mindestens 5 Jahre daran gebunden (§ 19 Abs. 2 UStG). Tritt die Überschreitung unterjährig ein, gilt die Regelbesteuerung ab dem Folgejahr.
Überschreitet der Umsatz die 100.000 €-Prognosegrenze unterjährig, erlischt die KU-Eigenschaft sofort für den Folgeumsatz.
Verwandte Rechner für Selbstständige
- Stundensatz-Rechner – kostendeckenden Stundensatz berechnen
- Brutto-Netto-Rechner – Nettogehalt ermitteln
- Rechnungsgenerator – Rechnung mit § 19-Hinweis erstellen
- Mahnungs-Generator – offene Forderungen mahnen
- Alle Finanzrechner
Angaben ohne Gewähr auf Basis § 19 UStG i. d. F. des JStG 2024. Individuelle Steuerberatung ersetzt dieser Rechner nicht. Stand: 2025.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze 2025?
Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Grenzen: Der Vorjahresumsatz darf 25.000 € nicht übersteigen (alt: 22.000 €), und der voraussichtliche Umsatz im laufenden Jahr darf 100.000 € nicht überschreiten (alt: 50.000 €). Beide Grenzen wurden durch das Jahressteuergesetz 2024 angehoben.
Was passiert, wenn ich die 25.000 €-Grenze überschreite?
Überschreitest du im Vorjahr die 25.000 €-Grenze, kannst du im Folgejahr keine Kleinunternehmerregelung mehr anwenden. Du wechselst dann automatisch zur Regelbesteuerung und musst auf deinen Umsätzen Umsatzsteuer ausweisen und abführen. Ein freiwilliger Wechsel zurück zur KU-Regelung bindet dich mindestens 5 Jahre an die Regelbesteuerung.
Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?
Ja, wenn deine Kunden hauptsächlich Privatpersonen (B2C) sind: Du kannst günstigere Preise anbieten, weil du keine MwSt. aufschlagen musst. Nachteil: Du kannst keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen. Bei hohen betrieblichen Kosten oder hauptsächlich B2B-Kunden lohnt sich oft die Regelbesteuerung mehr.
Was muss auf einer Kleinunternehmer-Rechnung stehen?
Kleinunternehmer dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen und müssen auf der Rechnung vermerken: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Alle übrigen Rechnungspflichtangaben (Name, Adresse, Steuernummer, Rechnungsnummer, Datum, Leistungsbeschreibung) bleiben verpflichtend.
Kann ich als Kleinunternehmer freiwillig Umsatzsteuer ausweisen?
Nein – ein Kleinunternehmer darf ausdrücklich keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen (§ 19 Abs. 1 UStG). Wer es dennoch tut, schuldet die ausgewiesene Steuer dem Finanzamt (§ 14c UStG), ohne sie einzubehalten. Du kannst aber freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln.