Kleinunternehmer-Rechner 2025 – § 19 UStG Grenze prüfen

Kleinunternehmer-Rechner 2025: Prüfe, ob du die neue Umsatzgrenze (25.000 €/100.000 €) nach § 19 UStG erfüllst und berechne deine MwSt-Einsparung durch die Kleinunternehmerregelung – kostenlos.

Christoph Ballmer Erstellt und geprüft von Christoph Ballmer
Neue Schwellenwerte ab 2025 (§ 19 UStG) Vorjahresumsatz ≤ 25.000 € · Prognose laufendes Jahr ≤ 100.000 €
Ihr Gesamtumsatz im letzten Kalenderjahr
Realistischer Jahres-Umsatz laufendes Jahr
Steuersatz, den du ohne KU-Regelung ausweisen müsstest

Kleinunternehmerregelung 2025 – neue Schwellenwerte

Seit dem 1. Januar 2025 gelten durch das Jahressteuergesetz 2024 deutlich höhere Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG):

SchwellenwertBis 2024Ab 2025
Umsatz Vorjahr (§ 19 Abs. 1 UStG)22.000 €25.000 €
Prognose laufendes Jahr50.000 €100.000 €

Wer zum 1. Januar 2025 die neuen Grenzen erfüllt, kann ab diesem Datum die Regelung anwenden – auch wenn er 2024 noch regelbesteuert war. Die neue EU-weite KU-Regelung gilt zudem ab 2025 für grenzüberschreitende Umsätze bis 100.000 € EU-Gesamtumsatz.

Kleinunternehmer: Vor- und Nachteile

AspektVorteilNachteil
Rechnungsstellung Einfacher: kein USt-Ausweis, keine MwSt-Abführung Keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehbar
Privatkunden (B2C) Günstigerer Endpreis = Wettbewerbsvorteil
Geschäftskunden (B2B) B2B-Kunden können keine Vorsteuer ziehen → Nachteil
Buchführung Keine Umsatzsteuervoranmeldung Bei Investitionen: kein Vorsteuerabzug

Faustregel: Die KU-Regelung lohnt sich besonders für Freelancer und Gewerbetreibende mit überwiegend Privatkunden und wenig betrieblichen Investitionen.

Was muss auf einer Kleinunternehmer-Rechnung stehen?

Kleinunternehmer dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen und müssen folgenden Hinweis auf der Rechnung aufführen:

„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Alle übrigen Pflichtangaben nach §§ 14, 14a UStG gelten weiterhin: Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum, Leistungsbeschreibung, vollständige Adressen, Steuernummer oder USt-IdNr.

Kleinunternehmer: Wechsel zur Regelbesteuerung

Wer freiwillig zur Regelbesteuerung wechselt oder muss (Umsatzgrenzen überschritten), ist für mindestens 5 Jahre daran gebunden (§ 19 Abs. 2 UStG). Tritt die Überschreitung unterjährig ein, gilt die Regelbesteuerung ab dem Folgejahr.

Überschreitet der Umsatz die 100.000 €-Prognosegrenze unterjährig, erlischt die KU-Eigenschaft sofort für den Folgeumsatz.

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Angaben ohne Gewähr auf Basis § 19 UStG i. d. F. des JStG 2024. Individuelle Steuerberatung ersetzt dieser Rechner nicht. Stand: 2025.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze 2025?

Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Grenzen: Der Vorjahresumsatz darf 25.000 € nicht übersteigen (alt: 22.000 €), und der voraussichtliche Umsatz im laufenden Jahr darf 100.000 € nicht überschreiten (alt: 50.000 €). Beide Grenzen wurden durch das Jahressteuergesetz 2024 angehoben.

Was passiert, wenn ich die 25.000 €-Grenze überschreite?

Überschreitest du im Vorjahr die 25.000 €-Grenze, kannst du im Folgejahr keine Kleinunternehmerregelung mehr anwenden. Du wechselst dann automatisch zur Regelbesteuerung und musst auf deinen Umsätzen Umsatzsteuer ausweisen und abführen. Ein freiwilliger Wechsel zurück zur KU-Regelung bindet dich mindestens 5 Jahre an die Regelbesteuerung.

Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

Ja, wenn deine Kunden hauptsächlich Privatpersonen (B2C) sind: Du kannst günstigere Preise anbieten, weil du keine MwSt. aufschlagen musst. Nachteil: Du kannst keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen. Bei hohen betrieblichen Kosten oder hauptsächlich B2B-Kunden lohnt sich oft die Regelbesteuerung mehr.

Was muss auf einer Kleinunternehmer-Rechnung stehen?

Kleinunternehmer dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen und müssen auf der Rechnung vermerken: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Alle übrigen Rechnungspflichtangaben (Name, Adresse, Steuernummer, Rechnungsnummer, Datum, Leistungsbeschreibung) bleiben verpflichtend.

Kann ich als Kleinunternehmer freiwillig Umsatzsteuer ausweisen?

Nein – ein Kleinunternehmer darf ausdrücklich keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen (§ 19 Abs. 1 UStG). Wer es dennoch tut, schuldet die ausgewiesene Steuer dem Finanzamt (§ 14c UStG), ohne sie einzubehalten. Du kannst aber freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln.

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