Mahnung schreiben – kostenloser Mahnungs-Generator

Mahnung schnell erstellen: 1., 2. oder 3. Mahnung mit Verzugszinsen-Berechnung und PDF-Export – kostenlos, ohne Anmeldung.

Mahnstufe:
Absender (Gläubiger)
Schuldner (Empfänger der Mahnung)
Mahnungsdetails
§ 288 BGB: B2C ≈ 8,37 % · B2B ≈ 12,37 %
Zusatztext (optional)
Mahnungsvorschau

Mahnung schreiben – so funktioniert's

Wähle die Mahnstufe (1., 2. oder Letzte Mahnung), trage Absender und Schuldner ein, gib die offene Rechnungsnummer und den Betrag an – der Generator erstellt automatisch den passenden Brieftext und berechnet auf Wunsch die gesetzlichen Verzugszinsen. Per Klick auf „Als PDF speichern" öffnet sich die Druckvorschau.

Ab wann darf man mahnen?

Eine Mahnung ist zulässig, sobald der Schuldner in Verzug ist. Wurde ein konkretes Zahlungsziel vereinbart und ist dieses überschritten, tritt Verzug automatisch ein (§ 286 Abs. 2 BGB) – ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Ohne ausdrückliches Zahlungsziel gilt: Der Schuldner gerät 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug (bei Verbrauchern nur mit ausdrücklichem Hinweis auf der Rechnung).

Verzugszinsen berechnen

Ab dem ersten Tag des Verzugs fallen gesetzliche Verzugszinsen an (§ 288 BGB):

SchuldnerZinssatzBerechnung (2026)
Verbraucher (B2C)Basiszinssatz + 5 Prozentpunkteca. 8,37 % p.a.
Unternehmer (B2B)Basiszinssatz + 9 Prozentpunkteca. 12,37 % p.a.

Formel: Betrag × Zinssatz ÷ 100 ÷ 365 × Verzugstage
Beispiel: 1.000 € · 8,37 % · 30 Tage = 6,85 € Zinsen.

Wie viele Mahnungen sind nötig?

Gesetzlich genügt eine einzige Mahnung. Danach kann sofort ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt oder ein Inkassounternehmen eingeschaltet werden. In der Praxis werden häufig drei Stufen verwendet:

StufeTonMahngebühr
1. MahnungFreundliche Erinnerung0–5 €
2. MahnungSachlich, dringlich5–10 €
3. / Letzte MahnungAnkündigung rechtlicher Schritte10–20 €

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Dieses Tool dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr. Der aktuelle Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank ist unter bundesbank.de abrufbar.

Häufige Fragen

Wann darf ich eine Mahnung schicken?

Eine Mahnung ist zulässig, sobald der Schuldner in Verzug ist. Das tritt automatisch ein, wenn ein konkretes Zahlungsziel vereinbart war und dieses verstrichen ist (§ 286 Abs. 2 BGB). Ohne konkretes Datum: 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (bei Verbrauchern nur mit ausdrücklichem Hinweis auf der Rechnung).

Wie viele Mahnungen muss ich schicken?

Gesetzlich vorgeschrieben ist nur eine einzige Mahnung. Danach kann sofort ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt oder ein Inkassounternehmen eingeschaltet werden. In der Praxis werden häufig 3 Stufen verwendet, das ist jedoch freiwillig.

Wie werden Verzugszinsen berechnet?

Verzugszinsen betragen nach § 288 BGB für Verbraucher (B2C) 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (ca. 8,37 % p.a. in 2026), für Unternehmer (B2B) 9 Prozentpunkte (ca. 12,37 %). Formel: Betrag × Zinssatz ÷ 365 × Verzugstage.

Darf ich Mahngebühren erheben?

Mahngebühren sind im BGB nicht geregelt, können aber als pauschaler Schadensersatz geltend gemacht werden (§ 280 BGB). Üblich sind 2–10 € pro Mahnung. Man muss den tatsächlichen Aufwand nachweisen können.

Was passiert, wenn die letzte Mahnung ignoriert wird?

Nach der letzten Mahnung kann ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt werden (online über online-mahnantrag.de). Alternativ: Inkassounternehmen beauftragen oder Klage erheben. Alle dadurch entstehenden Kosten trägt der Schuldner.

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