Weihnachtsgeld-Rechner

Weihnachtsgeld berechnen: als Prozentsatz vom Monatsgehalt und anteilig nach beschäftigten Monaten – brutto, schnell und kostenlos.

Brutto. Weihnachtsgeld wird als „sonstiger Bezug" versteuert und ist sozialversicherungspflichtig – netto bleibt also weniger übrig. Anspruch und Höhe ergeben sich aus Arbeits- oder Tarifvertrag. Ohne Gewähr.

So funktioniert der Weihnachtsgeld-Rechner

Weihnachtsgeld wird meist als Prozentsatz des Brutto-Monatsgehalts gezahlt – üblich ist ein halbes bis ganzes Gehalt. Wer nicht das ganze Jahr im Betrieb war, bekommt es oft anteilig nach beschäftigten Monaten. Genau das rechnet das Tool aus.

Formel

Weihnachtsgeld = Monatsgehalt × Prozentsatz ÷ 100 × Monate ÷ 12

Beispiel: 3.000 € × 100 % = 3.000 €. Bei Eintritt im Juli (6 Monate): 3.000 € × 6 ÷ 12 = 1.500 € brutto.

Wer bekommt wie viel?

Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht – er entsteht durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder betriebliche Übung. Tarifbeschäftigte erhalten häufig eine „Jahressonderzahlung" zwischen 50 % und 100 % eines Monatsgehalts. Das Weihnachtsgeld zählt steuerlich als sonstiger Bezug und ist sozialversicherungspflichtig – netto bleibt also weniger übrig. Den Nettolohn schätzt du mit dem Brutto-Netto-Rechner; das Urlaubsgeld berechnest du mit dem Urlaubsgeld-Rechner.

Brutto-Werte. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufige Fragen

Wie viel Weihnachtsgeld bekomme ich?

Die Höhe richtet sich nach Arbeits- oder Tarifvertrag. Üblich ist ein halbes bis ganzes Monatsgehalt. Beispiel: 100 % von 3.000 € = 3.000 € brutto, bei nur 50 % entsprechend 1.500 €.

Wird Weihnachtsgeld anteilig gezahlt?

Ja, bei unterjährigem Eintritt oder Austritt meist anteilig nach beschäftigten Monaten. Beispiel: Wer im Juli anfängt, bekommt 6 ÷ 12 = die Hälfte des vollen Weihnachtsgeldes.

Wie wird Weihnachtsgeld versteuert?

Weihnachtsgeld zählt als „sonstiger Bezug" und wird voll lohnversteuert sowie – bis zur Beitragsbemessungsgrenze – sozialversicherungspflichtig. Netto bleibt daher deutlich weniger als der Bruttobetrag.

Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Er kann sich aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder betrieblicher Übung (dreimalige vorbehaltlose Zahlung) ergeben.

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