Angebot schreiben – kostenloser Angebots-Generator
Angebot oder Kostenvoranschlag online schreiben und als PDF speichern – mit Kleinunternehmer-Modus (§ 19 UStG), Gültigkeitsdatum und Positionen. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Wie funktioniert der Angebotsgenerator?
Gib deine Absender-Daten (Name, Adresse, Steuernummer) einmalig ein – sie werden im Browser gespeichert und beim nächsten Besuch automatisch vorausgefüllt. Füge die Kundendaten, eine Angebotsnummer, das Gültigkeitsdatum und deine Leistungspositionen hinzu. Klicke auf „Als PDF speichern" – fertig. Das Angebot öffnet sich als druckfertiges A4-Dokument, ohne Anmeldung und ohne Upload deiner Daten auf externe Server.
Über den Schalter oben links wählst du zwischen Angebot und Kostenvoranschlag. Beide Dokumententypen haben dasselbe Layout; der Titel und die Nummerierungsbezeichnung passen sich automatisch an.
Was muss in ein Angebot? – Pflichtangaben im Überblick
Anders als bei Rechnungen gibt es für Angebote keine gesetzliche Pflichtangaben-Liste. Dennoch sollte ein professionelles Angebot folgende Elemente enthalten:
| Element | Hinweis |
|---|---|
| Name und Adresse des Anbieters | Vollständig, wie im Handelsregister oder beim Finanzamt |
| Name und Adresse des Kunden | Ansprechpartner angeben, falls vorhanden |
| Angebotsnummer | Eindeutig, für spätere Zuordnung zur Rechnung |
| Angebotsdatum | Startpunkt für die Gültigkeitsfrist |
| Gültigkeitsdatum | Pflicht für rechtssichere Befristung |
| Leistungsbeschreibung | Art, Umfang und Zeitpunkt so genau wie möglich |
| Einzel- und Gesamtpreise | Netto + MwSt. oder brutto (je nach Kundensituation) |
| Steuernummer / USt-IdNr. | Wird erst mit der Rechnung zur Pflicht, aber oft erwartet |
Angebot vs. Kostenvoranschlag – was ist der Unterschied?
Im Alltag werden beide Begriffe oft synonym verwendet. Rechtlich gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied:
| Merkmal | Angebot | Kostenvoranschlag (§ 650 BGB) |
|---|---|---|
| Bindungswirkung | Verbindlich für die Annahme-Frist | Unverbindlich (Schätzung) |
| Preisüberschreitung | Nicht zulässig ohne neue Vereinbarung | Bis 20 % ohne Ankündigung zulässig |
| Überschreitung > 20 % | — | Unverzügliche Anzeigepflicht; Kunde darf kündigen |
| Typischer Einsatz | Dienstleistung, IT, Agentur | Handwerk, Reparatur, Bau |
| Vergütung | In der Regel kostenlos | Kann berechnet werden (§ 650 Abs. 1 S. 3) |
Für die meisten Freelancer und Agenturen ist ein Angebot die richtige Wahl. Handwerker und Bauunternehmer verwenden eher den Kostenvoranschlag.
Gültigkeitsdauer – wie lange ist ein Angebot bindend?
Enthält ein Angebot kein ausdrückliches Gültigkeitsdatum, gilt es für eine „angemessene Zeit" (§ 147 BGB). Diese ist branchenabhängig:
| Branche | Typische Gültigkeitsdauer |
|---|---|
| IT / Softwareentwicklung | 14–30 Tage |
| Werbe- / Kreativagenturen | 14–21 Tage |
| Handwerk / Bau | 4–8 Wochen |
| Handel (variable Einkaufspreise) | 7–14 Tage |
| Beratung / Coaching | 14–30 Tage |
Empfehlung: Immer ein konkretes Datum angeben. Das schützt vor nachträglichen Preisdiskussionen, falls sich Materialkosten oder Aufwand geändert haben.
Mehrwertsteuer im Angebot – was gilt für Kleinunternehmer?
Regelbesteuerte Unternehmer weisen im Angebot Nettopreise, Steuersatz (19 % oder 7 %) und Bruttobetrag aus. Kleinunternehmer nach § 19 UStG dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen und benötigen stattdessen den Hinweis:
„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Aktiviere dazu den Toggle „Kleinunternehmer (§ 19 UStG)" oben im Generator – die MwSt-Spalte verschwindet automatisch, der Pflichthinweis erscheint im Dokument.
Angebotsnummer – wie vergebe ich sie richtig?
Anders als bei Rechnungen gibt es keine gesetzliche Pflicht zu einer lückenlosen Nummerierung. Trotzdem empfiehlt sich ein konsistentes Schema:
ANG-2026-001,ANG-2026-002, … (jahresbasiert, empfohlen)KV-2026-001für KostenvoranschlägeANG-K01-2026-001mit Kundenkürzel (bei vielen Kunden)
Verwende dasselbe Nummernschema für spätere Rechnungen
(z. B. RE-2026-001 zu ANG-2026-001), um Angebot und Rechnung
später leicht zuzuordnen.
Angebot in Rechnung umwandeln
Nimmt der Kunde das Angebot an, musst du eine Rechnung mit denselben Positionen und Preisen ausstellen. Deine Absender-Daten sind im Browser gespeichert und stehen sofort auch im Rechnungsgenerator bereit – kein erneutes Eintippen nötig. Trage einfach dieselben Positionen ein und vergib eine neue Rechnungsnummer.
Wer viele Angebote schreibt, profitiert von einem Buchhaltungsprogramm wie sevDesk oder lexoffice: dort wird das Angebot mit einem Klick in eine Rechnung umgewandelt, inklusive automatischer Nummernvergabe, DATEV-Export und digitalem Belegarchiv.
Verwandte Tools
- Rechnungsgenerator – Rechnung schreiben und als PDF speichern
- Mehrwertsteuerrechner – Netto/Brutto schnell umrechnen
- Brutto-Netto-Rechner – Nettogehalt nach Abzügen
- Zinseszinsrechner – Kapitalwachstum berechnen
Dieser Generator dient als Hilfsmittel und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Die Angaben basieren auf dem deutschen BGB und UStG (Stand 2026). Alle Angaben ohne Gewähr – im Zweifel einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzuziehen.
Häufige Fragen
Was muss in ein Angebot stehen?
Ein professionelles Angebot enthält: Name und Adresse des Anbieters und des Kunden, eine Angebotsnummer, das Angebotsdatum, eine Gültigkeitsdauer, Leistungsbeschreibungen mit Mengen und Einzelpreisen, Netto- und Bruttobetrag sowie – bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern – den angewandten Steuersatz.
Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?
Ein Angebot ist eine verbindliche Erklärung, eine Leistung zu einem bestimmten Preis zu erbringen. Ein Kostenvoranschlag (§ 650 BGB) ist eine Schätzung der voraussichtlichen Kosten – er darf unverbindlich um bis zu 20 % überschritten werden; bei mehr muss der Auftragnehmer den Kunden informieren.
Wie lange ist ein Angebot bindend?
Ohne explizites Gültigkeitsdatum ist ein Angebot eine „angemessene Zeit" bindend (je nach Branche 1–4 Wochen). Empfehlung: immer ein konkretes Datum angeben, z. B. „Angebot gültig bis 15.07.2026".
Muss ein Angebot Mehrwertsteuer ausweisen?
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer müssen im Angebot den Steuersatz und die Steuerbeträge angeben. Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine USt. aus; stattdessen ist der Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" Pflicht.
Wie nummeriere ich Angebote?
Für Angebote gibt es keine gesetzliche Nummernpflicht wie bei Rechnungen. Dennoch empfiehlt sich ein eindeutiges Schema wie „ANG-2026-001" – so lassen sich Angebot und spätere Rechnung leicht verknüpfen.
Kann ich das Angebot direkt in eine Rechnung umwandeln?
Absender-Daten werden im Browser gespeichert (localStorage) und stehen automatisch im Rechnungsgenerator bereit. Eine vollautomatische Umwandlung Angebot → Rechnung bieten Buchhaltungsprogramme wie sevDesk oder lexoffice.
Was ist ein verbindlicher Kostenvoranschlag?
Als verbindlich gilt ein Kostenvoranschlag nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Verbindliche KVs dürfen nicht ohne Zustimmung überschritten werden. Bei unverbindlichen KVs berechtigt eine Überschreitung um mehr als 20 % den Kunden zur Kündigung (§ 650 BGB).
Wie lange muss ich Angebote aufbewahren?
Angenommene Angebote, die zur Rechnungsgrundlage werden, unterliegen der 10-jährigen Aufbewahrungspflicht. Nicht angenommene Angebote: keine gesetzliche Pflicht, aber aus Beweisgründen 3 Jahre empfohlen (Verjährungsfrist).