Renteneintrittsalter berechnen

Renteneintrittsalter nach Geburtsjahr berechnen: deine Regelaltersgrenze (65 bis 67) und wann du sie erreichst – plus abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren.

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rente nach § 235 SGB VI. Frühere Renten (z. B. für besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren) sind mit Abschlägen oder unter Bedingungen möglich. Ohne Gewähr.

So funktioniert der Renteneintritts-Rechner

Gib dein Geburtsjahr und den Monat ein – der Rechner zeigt deine Regelaltersgrenze und in welchem Monat du sie erreichst. Zusätzlich siehst du, ab wann du als besonders langjährig Versicherte:r mit 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen kannst.

Anhebung von 65 auf 67 Jahre

Seit 2012 steigt die Regelaltersgrenze schrittweise. Die wichtigsten Stufen:

GeburtsjahrRegelaltersgrenze
195866 Jahre
195966 Jahre + 2 Monate
196066 Jahre + 4 Monate
196166 Jahre + 6 Monate
196266 Jahre + 8 Monate
196366 Jahre + 10 Monate
ab 196467 Jahre

Früher in Rente?

Wer 45 Versicherungsjahre erreicht, kann bis zu zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente. Ein noch früherer Start ist mit Abschlägen von 0,3 % pro Monat möglich (maximal 14,4 %). Wie viel Rente dir zusteht, schätzt du mit dem Rentenpunkte-Rechner.

Angaben nach § 235 SGB VI, ohne Gewähr. Maßgeblich ist der Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung.

Häufige Fragen

Mit wie viel Jahren kann ich in Rente gehen?

Für alle ab Jahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Für frühere Jahrgänge steigt sie stufenweise: Jahrgang 1958 erreicht sie mit 66, Jahrgang 1959 mit 66 Jahren und 2 Monaten, usw.

Wann kann ich abschlagsfrei in Rente gehen?

Spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren können bereits zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente – Jahrgang 1964 etwa mit 65 statt 67 Jahren.

Wann gehen Jahrgang 1964 und jünger in Rente?

Alle ab Geburtsjahr 1964 erreichen die Regelaltersgrenze einheitlich mit 67 Jahren. Eine weitere Anhebung ist aktuell gesetzlich nicht vorgesehen.

Kann ich früher in Rente gehen?

Ja, in der Regel bis zu vier Jahre vor der Regelaltersgrenze – allerdings mit Abschlägen von 0,3 % pro Monat (maximal 14,4 %), die dauerhaft bleiben.

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