Brutto-Netto-Rechner 2026
Berechne dein Nettogehalt aus dem Bruttolohn (2026): Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherung – nach Steuerklasse.
So funktioniert der Brutto-Netto-Rechner
Gib deinen Bruttolohn ein und wähle deine Steuerklasse. Der Rechner zieht Lohnsteuer, ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge ab und zeigt dir dein Nettogehalt – mit nachvollziehbarer Aufschlüsselung.
Was wird abgezogen? (Werte 2026)
Steuern
- Lohnsteuer nach Einkommensteuertarif §32a EStG (Grundfreibetrag 12.348 €)
- Solidaritätszuschlag 5,5 % der Lohnsteuer – nur oberhalb der Freigrenze
- Kirchensteuer 9 % der Lohnsteuer (nur wenn kirchensteuerpflichtig)
Sozialversicherung (Arbeitnehmeranteil)
- Rentenversicherung 9,3 % (bis 8.450 €/Monat)
- Arbeitslosenversicherung 1,3 % (bis 8.450 €/Monat)
- Krankenversicherung 7,3 % + halber Zusatzbeitrag (Ø 2,9 %), bis 5.812,50 €/Monat
- Pflegeversicherung 1,8 % – ohne Kinder über 23 Jahre 2,4 % – bis 5.812,50 €/Monat
Wichtig: Der Rechner liefert einen sehr guten Richtwert für gesetzlich Versicherte mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag und unterstützt die Steuerklassen 1 bis 6. Individuelle Freibeträge, das Faktorverfahren und Kinderfreibeträge bei der Kirchensteuer sind nicht berücksichtigt. Maßgeblich ist deine offizielle Lohnabrechnung – alle Angaben ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Wie wird vom Brutto das Netto berechnet?
Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer, ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) abgezogen. Was übrig bleibt, ist dein Nettogehalt.
Welche Sozialabgaben fallen 2026 an?
Der Arbeitnehmeranteil beträgt 2026: Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Krankenversicherung 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung 1,8 % (kinderlos 2,4 %) – jeweils bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Wie genau ist der Brutto-Netto-Rechner?
Der Rechner nutzt die offiziellen Werte und Formeln für 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €, Einkommensteuertarif nach §32a EStG, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %). Er liefert einen sehr guten Richtwert, ersetzt aber keine Lohnabrechnung – individuelle Freibeträge bleiben unberücksichtigt.