Bürgergeld-Rechner 2026

Berechne deinen Bürgergeld-Anspruch 2026: aus Haushaltsgröße, Miete (warm) und Einkommen – mit Regelsätzen, Mehrbedarf für Alleinerziehende und Freibetrag. Kostenlos und anonym.

So funktioniert der Bürgergeld-Rechner

Gib an, wie viele Erwachsene und Kinder (nach Alter) im Haushalt leben, wie hoch deine Miete inkl. Heizung ist und ob du Einkommen hast. Der Rechner ermittelt deinen Gesamtbedarf, zieht das anrechenbare Einkommen ab und zeigt deinen voraussichtlichen Bürgergeld-Anspruch 2026 – sofort, kostenlos und anonym.

Bürgergeld-Regelsätze 2026

2026 gilt eine Nullrunde: Die Regelsätze bleiben gegenüber 2025 unverändert.

RegelbedarfsstufeWer?€/Monat
Stufe 1Alleinstehende / Alleinerziehende563,00 €
Stufe 2Volljährige Partner (je)506,00 €
Stufe 3Erwachsene 18–24 im Elternhaushalt451,00 €
Stufe 4Jugendliche 14–17 Jahre471,00 €
Stufe 5Kinder 6–13 Jahre390,00 €
Stufe 6Kinder 0–5 Jahre357,00 €

Für Kinder kommen 25 € Kindersofortzuschlag hinzu. Das Kindergeld (2026: 259 €/Kind) wird als Einkommen des Kindes angerechnet.

Wie viel darf ich dazuverdienen? (Freibeträge)

Vom Brutto-Erwerbseinkommen bleibt ein Teil anrechnungsfrei:

Maximal bleiben so 348 € anrechnungsfrei, mit minderjährigem Kind bis zu 378 €. Der Rest des Einkommens mindert den Anspruch.

Miete und Heizung (Kosten der Unterkunft)

Zusätzlich zum Regelsatz übernimmt das Jobcenter die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. In den ersten 12 Monaten (Karenzzeit) werden die tatsächlichen Wohnkosten in der Regel voll anerkannt. Was als angemessen gilt, hängt von Wohnort und Haushaltsgröße ab.

Wichtig: Der Rechner liefert einen Richtwert. Nicht berücksichtigt werden u. a. Vermögen, die Angemessenheitsprüfung der Miete, weitere Mehrbedarfe (z. B. Schwangerschaft, Behinderung) und sonstige Einkünfte. Maßgeblich ist der Bescheid deines Jobcenters – alle Angaben ohne Gewähr. Für dein Nettogehalt nutze den Brutto-Netto-Rechner.

Häufige Fragen

Wie viel Bürgergeld bekomme ich?

Das hängt von deinem Bedarf und deinem Einkommen ab. Der Bedarf besteht aus dem Regelsatz (2026: 563 € für Alleinstehende), den Bedarfen für mitwohnende Personen sowie den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Davon wird anrechenbares Einkommen abgezogen. Der Rechner schätzt den Anspruch sofort.

Wie wird das Bürgergeld berechnet?

Bürgergeld = Gesamtbedarf minus anrechenbares Einkommen. Der Gesamtbedarf umfasst die Regelbedarfe aller Personen, eventuelle Mehrbedarfe (z. B. für Alleinerziehende) und die Wohnkosten. Vom Einkommen bleiben Freibeträge anrechnungsfrei, der Rest mindert den Anspruch.

Wie viel darf ich zum Bürgergeld dazuverdienen?

Die ersten 100 € deines Brutto-Erwerbseinkommens sind komplett anrechnungsfrei. Von 100–520 € bleiben 20 %, von 520–1.000 € 30 % und von 1.000–1.200 € (mit minderjährigem Kind bis 1.500 €) 10 % zusätzlich frei. Maximal bleiben so 348 € bzw. 378 € anrechnungsfrei.

Wie hoch ist der Bürgergeld-Regelsatz 2026?

2026 gilt eine Nullrunde – die Regelsätze bleiben gegenüber 2025 unverändert: 563 € für Alleinstehende, 506 € je Partner, 451 € für Erwachsene unter 25 im Elternhaushalt, 471 € (14–17 J.), 390 € (6–13 J.) und 357 € (0–5 J.).

Werden Miete und Heizung beim Bürgergeld übernommen?

Ja, die Kosten für Unterkunft und Heizung werden zusätzlich zum Regelsatz übernommen, solange sie angemessen sind. Was angemessen ist, hängt vom Wohnort und der Haushaltsgröße ab; in den ersten 12 Monaten gilt eine Karenzzeit.

Steigt das Bürgergeld 2026?

Nein. Für 2026 wurde erneut eine Nullrunde festgelegt – wie schon 2025 bleiben die Regelsätze unverändert, weil die zugrunde liegende Berechnung keine Erhöhung ergab und eine Besitzschutzregelung ein Absinken verhindert.

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