BAföG-Rechner 2026
Berechne deinen BAföG-Anspruch 2026: aus Bedarfssatz, Einkommen der Eltern, eigenem Verdienst und Vermögen – mit allen Freibeträgen und der Aufteilung in Zuschuss und Darlehen.
So funktioniert der BAföG-Rechner
Trage ein, wo du lernst, wie du wohnst, was deine Eltern verdienen und was du selbst an Einkommen und Vermögen hast. Der Rechner ermittelt daraus deinen Bedarfssatz, zieht das anrechenbare Einkommen ab und zeigt dir sofort, wie viel BAföG dir im Monat zusteht – aufgeteilt in Zuschuss und zinsloses Darlehen. Jeder Rechenschritt steht offen in der Tabelle, damit du nachvollziehen kannst, woher der Betrag kommt.
Das Ergebnis ist ein Richtwert zur Orientierung. Verbindlich entscheidet das BAföG-Amt per Bescheid. Weil ein Antrag kostenlos ist und rückwirkend nur ab dem Antragsmonat gezahlt wird, lohnt sich der Antrag fast immer – auch wenn der Rechner nur einen kleinen Betrag ausgibt.
Die BAföG-Formel
Der Anspruch folgt einer einzigen Grundgleichung:
BAföG = Bedarf − Einkommen der Eltern − eigenes Einkommen − Vermögen über dem Freibetrag
Angerechnet wird dabei nie das volle Einkommen: Von jeder Größe gehen zuerst Pauschalen und Freibeträge ab. Genau deshalb bekommen auch Studierende aus Familien mit mittlerem Einkommen häufig noch Förderung.
BAföG-Bedarfssätze 2026 (Tabelle)
Für Studierende setzt sich der Bedarf aus Grundbedarf und Wohnzuschlag zusammen (§ 13 BAföG):
| Ausbildungsstätte | Grundbedarf | + bei den Eltern | + eigene Wohnung |
|---|---|---|---|
| Hochschule, Uni, FH, Akademie, höhere Fachschule | 475,00 € | 534,00 € | 855,00 € |
| Fachschulklasse, Abendgymnasium, Kolleg | 442,00 € | 501,00 € | 822,00 € |
Der Höchstsatz für Studierende liegt damit bei 855,00 € im Monat – wer sich selbst krankenversichert, kommt auf bis zu 992,00 €. Wer bei den Eltern wohnt, erreicht 534,00 €.
Für Schüler nennt § 12 BAföG feste Gesamtsätze, in denen das Wohnen bereits enthalten ist:
| Schulform und Wohnsituation | Bedarf pro Monat |
|---|---|
| Berufsfachschule / Fachschulklasse (ohne abgeschl. Berufsausbildung), bei den Eltern | 276,00 € |
| Abendschule / Fachoberschule (mit abgeschl. Berufsausbildung), bei den Eltern | 498,00 € |
| Weiterführende Schule / Berufsfachschule / Fachoberschule (ohne abgeschl. Berufsausbildung), auswärts | 666,00 € |
| Abendschule / Fachoberschule (mit abgeschl. Berufsausbildung), auswärts | 775,00 € |
Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung
Wer nicht mehr über die Eltern familienversichert ist – meist ab dem 25. Geburtstag – bekommt einen Zuschlag zum Bedarf (§ 13a BAföG):
| Versicherungsstatus | Krankenversicherung | Pflegeversicherung | Zuschlag gesamt |
|---|---|---|---|
| studentische Pflichtversicherung (KVdS) | 102,00 € | 35,00 € | 137,00 € |
| privat pflichtversichert | 102,00 € | 35,00 € | 137,00 € |
| freiwillig gesetzlich versichert | 185,00 € | 48,00 € | 233,00 € |
Wie das Einkommen der Eltern angerechnet wird
Das ist der Teil, an dem die meisten Schätzungen scheitern – und der Grund, warum grobe Faustformeln so oft danebenliegen. Das BAföG-Amt rechnet in vier Schritten. Maßgeblich ist dabei das vorletzte Kalenderjahr (§ 24 BAföG): Für einen Antrag im Jahr 2026 zählt also das Einkommen aus 2024.
- Sozialpauschale abziehen (§ 21 Abs. 2): ein pauschaler Anteil der Einkünfte für Sozialabgaben.
- Steuern abziehen: Einkommensteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer.
- Freibetrag abziehen (§ 25): 2.540,00 € für ein Elternpaar, 1.690,00 € für einen einzelnen Elternteil, plus 770,00 € je Geschwisterkind ohne eigene Förderung.
- Rest zur Hälfte freilassen (§ 25 Abs. 4): Vom übersteigenden Betrag bleiben 50 % frei, plus 5 % je Geschwisterkind. Nur der Rest mindert dein BAföG.
Die Sozialpauschale hängt davon ab, wie deine Eltern beschäftigt sind:
| Gruppe | Pauschale | höchstens pro Jahr |
|---|---|---|
| Arbeitnehmer (rentenversicherungspflichtig) | 22,3 % | 17.200,00 € |
| Beamte / nicht rentenversicherungspflichtig | 16,5 % | 10.200,00 € |
| Selbstständig (Nicht-Arbeitnehmer) | 38,8 % | 29.500,00 € |
| Nicht erwerbstätig / im Ruhestand | 16,5 % | 10.200,00 € |
Haben mehrere deiner Geschwister gleichzeitig Anspruch auf Förderung, wird der anzurechnende Betrag zu gleichen Teilen auf alle verteilt (§ 11 Abs. 4). Zwei geförderte Kinder halbieren die Anrechnung also – ein Effekt, den der Rechner oben berücksichtigt.
Was du selbst verdienen und besitzen darfst
Dein eigenes Einkommen bleibt bis zu einem Freibetrag von 353,00 € im Monat unberücksichtigt (§ 23 BAföG). Weil vorher noch Werbungskosten und die Sozialpauschale abgezogen werden, entspricht das brutto rund 557 € im Monat – ein Minijob bleibt damit in aller Regel folgenlos. Was darüber liegt, mindert die Förderung ungefähr eins zu eins.
Beim Vermögen gilt ein Freibetrag von 15.000,00 €, ab dem 30. Geburtstag 45.000,00 € (§ 29 BAföG). Alles darüber wird durch die zwölf Monate des Bewilligungszeitraums geteilt: Wer 21.000,00 € besitzt, verliert also 500,00 € BAföG pro Monat. Maßgeblich ist der Stand am Tag der Antragstellung.
Zuschuss oder Darlehen – was du zurückzahlen musst
Studierende an Hochschulen bekommen ihr BAföG je zur Hälfte als Zuschuss und als zinsloses Staatsdarlehen (§ 17 BAföG). Zurückzuzahlen sind höchstens 77 Monatsraten zu je 130,00 €, also nie mehr als 10.010,00 € – unabhängig davon, wie viel du insgesamt erhalten hast. Der Rest wird erlassen. Die Rückzahlung beginnt erst fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer.
Schüler-BAföG sowie die Förderung an Fachschulklassen, Abendgymnasien und Kollegs sind dagegen ein reiner Zuschuss und werden gar nicht zurückgezahlt.
Elternunabhängiges BAföG
In vier Fällen bleibt das Einkommen der Eltern komplett außer Betracht (§ 11 Abs. 3 BAföG): beim Besuch eines Abendgymnasiums oder Kollegs, ab dem 30. Lebensjahr zu Beginn des Ausbildungsabschnitts, nach fünf Jahren Erwerbstätigkeit ab dem 18. Geburtstag oder nach drei Jahren Erwerbstätigkeit im Anschluss an eine mindestens dreijährige Berufsausbildung. In den beiden Erwerbsfällen musst du dich in dieser Zeit selbst unterhalten haben. Setze im Rechner einfach den Haken – die Elternangaben entfallen dann.
BAföG beantragen
Gezahlt wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung – rückwirkend gibt es nichts. Ein formloser Antrag reicht zunächst, um den Monat zu sichern; die Unterlagen kannst du nachreichen. Welche Formulare und Nachweise du brauchst und wo dein Amt sitzt, steht in unserer Anleitung zum BAföG-Antrag.
Rechtsgrundlage und Stand
Alle Beträge stammen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in der Fassung, die am 12. August 2026 auf gesetze-im-internet.de veröffentlicht war: Bedarfssätze §§ 12 und 13, Versicherungszuschlag § 13a, Förderungsart § 17, Rückzahlung § 18, Einkommensbegriff § 21, Freibetrag § 23, Berechnungszeitraum § 24, Elternfreibeträge § 25 und Vermögen § 29. Nicht abgebildet sind Sonderfälle wie Auslandsförderung, Kinderbetreuungszuschlag, Studienstarthilfe und Härtefallfreibeträge. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Wie viel BAföG-Anspruch habe ich?
Dein Anspruch ist der Bedarfssatz minus das angerechnete Einkommen deiner Eltern, dein eigenes Einkommen und dein Vermögen über dem Freibetrag. Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, kommen 2026 auf einen Bedarf von 855 € (475 € Grundbedarf + 380 € Wohnzuschlag), mit eigener Krankenversicherung auf bis zu 992 €. Der Rechner oben ermittelt deinen persönlichen Wert sofort.
Wie viel Geld dürfen die Eltern für BAföG verdienen?
Eine feste Grenze gibt es nicht – entscheidend ist das Einkommen nach Abzügen. Verheirateten Eltern stehen zusammen 2.540 € monatlich anrechnungsfrei zu, einem einzelnen Elternteil 1.690 €, plus 770 € je Geschwisterkind ohne eigene Förderung. Als grobe Orientierung: Bei einem verdienenden Elternteil und einem Kind bleibt der Anspruch bis rund 45.000 € Bruttojahreseinkommen meist ungekürzt und läuft bis etwa 75.000 € aus. Weil Freibeträge, Geschwister und Kirchensteuer stark wirken, lohnt die konkrete Berechnung.
Wie wird das Einkommen der Eltern beim BAföG angerechnet?
In vier Schritten: Vom Bruttoeinkommen werden zuerst die Sozialpauschale nach § 21 BAföG (22,3 % bei Arbeitnehmern, gedeckelt auf 17.200 € im Jahr) und die Steuern abgezogen. Vom verbleibenden Nettobetrag wird der Freibetrag nach § 25 abgezogen. Vom Rest bleiben nochmals 50 % anrechnungsfrei, plus 5 % je Geschwisterkind. Nur der verbleibende Betrag mindert dein BAföG – und wird bei mehreren geförderten Geschwistern zu gleichen Teilen aufgeteilt.
Wie viel BAföG bekomme ich in der Tabelle?
Die Bedarfssätze 2026 nach § 13 BAföG: Studierende an Hochschulen 475 € Grundbedarf, Fachschulklassen, Abendgymnasien und Kollegs 442 €. Dazu kommt der Wohnzuschlag: 59 € bei den Eltern, 380 € bei eigener Wohnung. Schüler erhalten nach § 12 feste Gesamtsätze zwischen 276 € und 775 €. Die vollständige Tabelle mit allen Sätzen steht auf dieser Seite unter dem Rechner.
Wie viel darf ich neben dem BAföG verdienen?
Rund 557 € brutto im Monat, ohne dass dein BAföG sinkt. Das ergibt sich aus dem Freibetrag von 353 € nach § 23 BAföG, auf den zuvor der Werbungskosten-Pauschbetrag und die Sozialpauschale von 22,3 % angerechnet werden. Ein Minijob bleibt damit in der Regel folgenlos. Was darüber liegt, mindert das BAföG etwa im Verhältnis eins zu eins.
Muss ich BAföG zurückzahlen?
Nur zur Hälfte und zinslos. Studierende an Hochschulen erhalten die Förderung je zur Hälfte als Zuschuss und als Staatsdarlehen (§ 17 BAföG). Zurückzuzahlen sind höchstens 77 Monatsraten zu je 130 €, also maximal 10.010 € – der Rest wird erlassen, egal wie viel du insgesamt bekommen hast. Die Rückzahlung beginnt erst fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Schüler-BAföG ist ein reiner Zuschuss und wird gar nicht zurückgezahlt.
Wie viel Vermögen darf ich beim BAföG haben?
Nach § 29 BAföG bleiben 15.000 € anrechnungsfrei, ab dem 30. Geburtstag 45.000 €. Für Ehe- oder Lebenspartner und je Kind kommen 2.300 € dazu. Was darüber liegt, wird durch die zwölf Monate des Bewilligungszeitraums geteilt und mindert dein monatliches BAföG entsprechend – 21.000 € Vermögen bedeuten also 500 € weniger im Monat. Maßgeblich ist das Vermögen am Tag der Antragstellung.
Wann bekomme ich elternunabhängiges BAföG?
Nach § 11 Abs. 3 BAföG bleibt das Einkommen der Eltern außer Betracht, wenn du ein Abendgymnasium oder Kolleg besuchst, bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 30. Lebensjahr vollendet hast, nach dem 18. Geburtstag fünf Jahre erwerbstätig warst oder nach einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung drei Jahre gearbeitet hast. In den Erwerbsfällen musst du dich in dieser Zeit selbst unterhalten haben.
Gibt es BAföG auch für Schüler?
Ja. Schüler-BAföG richtet sich nach § 12 BAföG und ist ein voller Zuschuss ohne Rückzahlung. Die Sätze liegen zwischen 276 € (Berufsfachschule, bei den Eltern wohnend) und 775 € (Abendschule oder Fachoberschule nach abgeschlossener Berufsausbildung, auswärts wohnend). Wähle im Rechner einfach „Schule" aus.
Welches Einkommensjahr der Eltern zählt?
Maßgeblich ist nach § 24 BAföG das vorletzte Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums – bei einem Antrag 2026 also das Einkommen aus 2024. Ist das Einkommen inzwischen deutlich gesunken, etwa durch Arbeitslosigkeit oder Rente, kannst du einen Aktualisierungsantrag stellen. Dann zählt das laufende Einkommen, allerdings zunächst unter Rückforderungsvorbehalt.
Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz 2026?
Für Studierende mit eigener Wohnung liegt der Höchstsatz bei 855 € im Monat (475 € Grundbedarf plus 380 € Wohnzuschlag). Wer sich selbst kranken- und pflegeversichert, bekommt 137 € Zuschlag und damit bis zu 992 €. Wer bei den Eltern wohnt, kommt auf 534 €.
Wie hoch ist das BAföG für Auszubildende?
Hier werden zwei Leistungen verwechselt: Wer eine betriebliche Ausbildung macht, bekommt kein BAföG, sondern Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) von der Agentur für Arbeit. BAföG gibt es für Auszubildende nur bei einer rein schulischen Ausbildung, etwa an Berufsfachschulen – dann gelten die Schüler-Sätze nach § 12 BAföG zwischen 276 € und 775 € im Monat, abhängig von Schulform und Wohnsituation. Beide Leistungen schließen sich gegenseitig aus.
Bekomme ich BAföG auch für eine Zweitausbildung?
In der Regel fördert das BAföG nur eine berufsqualifizierende Erstausbildung. Eine zweite Ausbildung oder ein Studienfachwechsel nach längerer Zeit wird nur in eng begrenzten Ausnahmefällen gefördert, etwa bei zwingenden Gründen oder wenn die Ausbildungen fachlich aufeinander aufbauen. Ein Master direkt nach dem Bachelor gilt dagegen als Teil derselben Ausbildung und wird gefördert. Ob dein Fall zählt, klärt verbindlich das BAföG-Amt.