Mindestlohn-Rechner 2026

Gesetzlichen Mindestlohn in Monats-, Wochen- und Jahreslohn umrechnen – aus Wochenstunden und aktuellem Stundensatz, mit Mindestlohn-Tabelle nach Jahr.

Christoph Ballmer Erstellt und geprüft von Christoph Ballmer

Gesetzlicher Mindestlohn (brutto), Stand 2026. Monatsstunden = Wochenstunden × 13 ÷ 3. Ohne Gewähr.

So funktioniert der Mindestlohn-Rechner

Der gesetzliche Mindestlohn gilt pro Stunde. Was das im Monat bedeutet, hängt von deinen Wochenstunden ab: Daraus ergeben sich die Monatsstunden und damit der Bruttolohn pro Monat, Woche und Jahr. 2026 liegt der Mindestlohn bei 13,90 € / Std.

Formel

Monatslohn = Wochenstunden × 13 ÷ 3 × Mindestlohn

Der Faktor 13 ÷ 3 (= 4,333) entsteht, weil ein Jahr 52 Wochen, aber 12 Monate hat. Beispiel bei Vollzeit (40 h) 2026: 173,33 Std × 13,90 € = 2.409,33 € brutto/Monat.

Mindestlohn nach Jahr

JahrMindestlohn/StdVollzeit (40 h) ≈ Monat
2024 12,41 € 2.151,07 €
2025 12,82 € 2.222,13 €
2026 (aktuell) 13,90 € 2.409,33 €
2027 14,60 € 2.530,67 €

Gesetzlicher Mindestlohn brutto, Stand 2026. Quelle: Mindestlohnkommission/BMAS. Ohne Gewähr.

Mindestlohn in Teilzeit & Minijob

Der Mindestlohn gilt unabhängig vom Umfang – auch in Teilzeit und im Minijob. Im Minijob begrenzt die Verdienstgrenze die Stundenzahl: Bei 13,90 € sind das rund 40 Stunden im Monat (Grenze 556 € 2026).

Alle Werte sind brutto. Was netto übrig bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner. Deine tägliche Arbeitszeit rechnest du mit dem Arbeitszeitrechner, den Stundenlohn aus dem Monatsgehalt mit dem Stundenlohn-Rechner.

Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 13,90 € brutto pro Stunde (2025: 12,82 €). Für 2027 ist eine Erhöhung auf 14,60 € beschlossen.

Wie viel verdient man mit Mindestlohn im Monat (Vollzeit)?

Bei einer 40-Stunden-Woche sind das rund 173,33 Stunden im Monat. Mit 13,90 € ergibt das etwa 2.409 € brutto pro Monat (2026). Das genaue Netto zeigt der Brutto-Netto-Rechner.

Gilt der Mindestlohn auch in Teilzeit und im Minijob?

Ja, der Mindestlohn gilt unabhängig vom Stundenumfang – auch in Teilzeit und im Minijob. Im Minijob begrenzt die Verdienstgrenze (2026: 556 €/Monat) die Stundenzahl auf rund 40 Stunden.

Ist der Mindestlohn brutto oder netto?

Der Mindestlohn ist ein Bruttolohn. Was netto übrig bleibt, hängt von Steuerklasse und Sozialabgaben ab – das berechnet der Brutto-Netto-Rechner.

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