Wohngeld beantragen – so funktioniert es
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete (oder zu Wohneigentum) für Haushalte mit geringem Einkommen, die kein Bürgergeld beziehen. Den Antrag stellst du bei der Wohngeldstelle deiner Stadt oder Gemeinde.
Wer hat Anspruch?
Mieter und Eigentümer mit eigenem Einkommen, das nicht für die Wohnkosten reicht und über dem Bürgergeld-Niveau liegt. Die Höhe hängt von Einkommen, Miete und Haushaltsgröße ab.
Welche Unterlagen brauche ich?
- Mietvertrag und aktueller Mietnachweis
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder
- Personalausweis
- ggf. Nachweise über weitere Leistungen
So stellst du den Antrag
- Wohngeldstelle der Stadt/Gemeinde ermitteln
- Antragsformular ausfüllen (teils online je Bundesland)
- Einkommens- und Mietnachweise beilegen
- Bescheid abwarten – Bewilligung meist für 12 Monate
Wo & bis wann?
Zuständig: Wohngeldstelle der Stadt/Gemeinde. Zur offiziellen Stelle →
Wohngeld wird in der Regel ab dem Monat der Antragstellung gezahlt – nicht rückwirkend. Daher früh beantragen.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die zuständige Behörde – alle Angaben ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Kann ich gleichzeitig Wohngeld und Bürgergeld bekommen?
Nein. Wer Bürgergeld bezieht, bekommt kein Wohngeld, da die Unterkunftskosten dort bereits enthalten sind. Wohngeld ist für Haushalte knapp oberhalb des Bürgergeld-Anspruchs gedacht.
Wie lange wird Wohngeld bewilligt?
In der Regel für 12 Monate. Danach musst du einen Weiterleistungsantrag stellen.