Reha beantragen – so stellst du den Antrag
Eine medizinische Rehabilitation hilft, die Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Zuständig ist meist die Deutsche Rentenversicherung, bei Rentnern die Krankenkasse.
Wer hat Anspruch?
Versicherte mit gesundheitlicher Beeinträchtigung, deren Erwerbsfähigkeit gefährdet oder gemindert ist und die die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Welche Unterlagen brauche ich?
- ärztlicher Befundbericht
- Antragsformulare der Rentenversicherung (z. B. G0100)
- Angaben zu Beruf und Tätigkeit
So stellst du den Antrag
- Mit dem Arzt die Notwendigkeit der Reha klären (Befundbericht)
- Antragsformulare der Deutschen Rentenversicherung ausfüllen
- Antrag samt Befund einreichen
- Bescheid abwarten – bei Ablehnung ist Widerspruch möglich
Wo & bis wann?
Zuständig: Deutsche Rentenversicherung (bzw. Krankenkasse). Zur offiziellen Stelle →
Es gibt keine feste Frist; bei drohender Erwerbsminderung solltest du die Reha aber frühzeitig beantragen. Gegen eine Ablehnung kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die zuständige Behörde – alle Angaben ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Wer zahlt die Reha?
In der Regel die Deutsche Rentenversicherung, wenn es um den Erhalt der Erwerbsfähigkeit geht. Bei Rentnern oder rein medizinischer Notwendigkeit kann die Krankenkasse zuständig sein.
Was tun, wenn die Reha abgelehnt wird?
Du kannst innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen – am besten mit einer ergänzenden ärztlichen Begründung.