Pflegegrad beantragen – so geht’s

Ein Pflegegrad schaltet Leistungen der Pflegeversicherung frei. Den Antrag stellst du formlos bei deiner Pflegekasse; anschließend begutachtet der Medizinische Dienst den Pflegebedarf.

Wer hat Anspruch?

Versicherte mit dauerhaftem (voraussichtlich mind. 6 Monate) Hilfebedarf im Alltag. Eingestuft wird in die Pflegegrade 1 bis 5 nach Schwere der Beeinträchtigung.

Welche Unterlagen brauche ich?

So stellst du den Antrag

  1. Formlosen Antrag bei der Pflegekasse stellen (Anruf oder Schreiben genügt)
  2. Antragsformular der Pflegekasse ausfüllen
  3. Begutachtungstermin durch den Medizinischen Dienst wahrnehmen
  4. Bescheid mit Pflegegrad abwarten

Wo & bis wann?

Zuständig: Pflegekasse (bei der Krankenkasse). Zur offiziellen Stelle →

Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung – stelle den Antrag also frühzeitig, schon der formlose Antrag wahrt das Datum.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die zuständige Behörde – alle Angaben ohne Gewähr.

Häufige Fragen

Wie läuft die Begutachtung für den Pflegegrad ab?

Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes besucht dich zu Hause und bewertet anhand von sechs Modulen (z. B. Mobilität, Selbstversorgung) deine Selbstständigkeit. Daraus ergibt sich der Pflegegrad.

Was kann ich tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist?

Du kannst innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Ein Pflegetagebuch und ärztliche Atteste stärken den Widerspruch.

Weitere Anträge