Schwerbehindertenausweis beantragen
Der Schwerbehindertenausweis weist einen Grad der Behinderung (GdB) ab 50 nach und schaltet Nachteilsausgleiche frei. Den Antrag stellst du beim Versorgungsamt bzw. Landesamt für soziale Dienste deines Bundeslandes.
Wer hat Anspruch?
Menschen mit einer dauerhaften Beeinträchtigung. Ab einem festgestellten GdB von 50 gilt man als schwerbehindert; darunter (GdB 30/40) ist eine Gleichstellung möglich.
Welche Unterlagen brauche ich?
- ärztliche Befundberichte und Diagnosen
- Angaben zu behandelnden Ärzten und Kliniken
- Personalausweis
- ggf. frühere Bescheide
So stellst du den Antrag
- Antrag beim Versorgungsamt / Landesamt für soziale Dienste stellen (oft online)
- behandelnde Ärzte und Befunde angeben
- Feststellung des GdB durch das Amt abwarten
- Bescheid und – ab GdB 50 – Ausweis erhalten
Wo & bis wann?
Zuständig: Versorgungsamt / Landesamt für soziale Dienste. Zur offiziellen Stelle →
Es gibt keine Frist; der GdB wird ab Antragstellung festgestellt. Bei einer Verschlechterung kannst du jederzeit einen Verschlimmerungsantrag stellen.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die zuständige Behörde – alle Angaben ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Ab welchem GdB bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?
Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50. Bei GdB 30 oder 40 ist auf Antrag eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen möglich, etwa für den Kündigungsschutz.
Was bringt der Schwerbehindertenausweis?
Je nach GdB und Merkzeichen unter anderem Steuervorteile, Zusatzurlaub, besonderen Kündigungsschutz und Vergünstigungen im Nahverkehr.