Mutterschaftsgeld beantragen

Während der Mutterschutzfristen erhältst du Mutterschaftsgeld plus einen Arbeitgeberzuschuss. Gesetzlich Versicherte beantragen es bei ihrer Krankenkasse, privat oder geringfügig Beschäftigte bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesamtes für Soziale Sicherung.

Wer hat Anspruch?

Schwangere, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse mit Krankengeldanspruch sind.

Welche Unterlagen brauche ich?

So stellst du den Antrag

  1. ärztliches Zeugnis über den Entbindungstermin (frühestens 7 Wochen vorher) einholen
  2. Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse bzw. Mutterschaftsgeldstelle beantragen
  3. Arbeitgeber informiert seinen Zuschussanteil
  4. Auszahlung während der Schutzfristen

Wo & bis wann?

Zuständig: Krankenkasse bzw. Mutterschaftsgeldstelle (Bundesamt für Soziale Sicherung). Zur offiziellen Stelle →

Den Antrag kannst du frühestens 7 Wochen vor dem Entbindungstermin stellen, sobald dir die ärztliche Bescheinigung vorliegt.

Tipp: Berechne deinen voraussichtlichen Anspruch vorab mit dem Mutterschutz-Rechner: Schutzfristen berechnen.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die zuständige Behörde – alle Angaben ohne Gewähr.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

Bei gesetzlich Versicherten bis zu 13 € pro Kalendertag von der Krankenkasse; die Differenz zum bisherigen Nettogehalt zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss. Zusammen entspricht es etwa dem bisherigen Nettoverdienst.

Wann beantrage ich Mutterschaftsgeld?

Sobald dir das ärztliche Zeugnis über den voraussichtlichen Entbindungstermin vorliegt – das ist frühestens sieben Wochen vor dem Termin möglich.

Weitere Anträge