Mutterschutz-Rechner

Berechne deine Mutterschutzfristen aus dem Entbindungstermin: Beginn 6 Wochen vor der Geburt und Ende 8 Wochen danach (12 bei Mehrlings- oder Frühgeburt).

Bitte den Entbindungstermin wählen.

Die Schutzfrist vor der Geburt beginnt 6 Wochen vor dem Termin; danach gelten 8 Wochen (12 bei Mehrlings-/Frühgeburt). Die Frist danach richtet sich nach dem tatsächlichen Geburtstag – hier auf Basis des Termins geschätzt. Ohne Gewähr.

So funktioniert der Mutterschutz-Rechner

Gib deinen voraussichtlichen Entbindungstermin ein. Der Rechner ermittelt den Beginn der Schutzfrist (6 Wochen vorher) und das Ende (8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt).

Die Mutterschutzfristen

Was, wenn das Baby später kommt?

Kommt das Kind nach dem Termin, verkürzt das die Schutzfrist danach nicht: Die 8 bzw. 12 Wochen werden ab dem tatsächlichen Geburtstag gezählt. Dieser Rechner schätzt die Fristen auf Basis des Termins. Während des Mutterschutzes erhältst du Mutterschaftsgeld und einen Arbeitgeberzuschuss.

Richtwert nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG). Maßgeblich ist der tatsächliche Geburtstag – alle Angaben ohne Gewähr.

Häufige Fragen

Wann beginnt der Mutterschutz?

Die Schutzfrist vor der Geburt beginnt 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin. In dieser Zeit darfst du nur arbeiten, wenn du ausdrücklich möchtest.

Wie lange dauert der Mutterschutz nach der Geburt?

8 Wochen nach der Geburt, bei Mehrlings- oder Frühgeburten 12 Wochen. Maßgeblich ist der tatsächliche Geburtstag – kommt das Kind später, verlängert sich der Schutz entsprechend.

Was passiert, wenn das Kind später kommt?

Die Tage, um die sich die Geburt gegenüber dem Termin verschiebt, werden nicht von den 8 (bzw. 12) Wochen danach abgezogen – die Schutzfrist nach der Geburt bleibt voll erhalten.

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