Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen

Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) kannst du eine geförderte Sozialwohnung mieten. Den Antrag stellst du beim Wohnungsamt deiner Stadt oder Gemeinde; maßgeblich ist dein Einkommen.

Wer hat Anspruch?

Personen, deren Haushaltseinkommen unter den landesrechtlichen Grenzen liegt. Die Einkommensgrenzen und Wohnungsgrößen variieren je Bundesland und Haushaltsgröße.

Welche Unterlagen brauche ich?

So stellst du den Antrag

  1. Wohnungsamt der Stadt/Gemeinde ermitteln
  2. WBS-Antrag ausfüllen (teils online)
  3. Einkommensnachweise beilegen
  4. WBS erhalten und bei der Wohnungssuche vorlegen

Wo & bis wann?

Zuständig: Wohnungsamt der Stadt/Gemeinde. Zur offiziellen Stelle →

Ein WBS ist in der Regel ein Jahr gültig. Beantrage ihn rechtzeitig vor der Wohnungssuche, da Vermieter von Sozialwohnungen ihn bei Einzug verlangen.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die zuständige Behörde – alle Angaben ohne Gewähr.

Häufige Fragen

Wer bekommt einen Wohnberechtigungsschein?

Haushalte, deren Einkommen unter den im Bundesland geltenden Grenzen liegt. Auch Berufstätige mit mittlerem Einkommen können je nach Land und Haushaltsgröße Anspruch haben.

Wie lange gilt der WBS?

Üblicherweise zwölf Monate. Danach muss er bei fortbestehendem Bedarf neu beantragt werden.

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