Bürgergeld beantragen – Schritt für Schritt
Bürgergeld sichert den Lebensunterhalt, wenn dein Einkommen nicht reicht. Den Antrag stellst du beim örtlichen Jobcenter – formlos vorab möglich, dann mit dem Hauptantrag und Anlagen.
Wer hat Anspruch?
Erwerbsfähige Personen zwischen 15 Jahren und Regelaltersgrenze mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, deren Einkommen und Vermögen den Bedarf nicht decken. Auch ergänzend (Aufstockung) möglich.
Welche Unterlagen brauche ich?
- Personalausweis
- Nachweise zu Einkommen und Vermögen
- Mietvertrag und Nebenkostennachweise
- Kontoauszüge der letzten Monate
So stellst du den Antrag
- Antrag beim zuständigen Jobcenter stellen (online über jobcenter.digital oder vor Ort)
- Hauptantrag und Anlagen (KdU, Einkommen) ausfüllen
- Unterlagen einreichen
- Bescheid abwarten – bei Bewilligung Zahlung meist rückwirkend zum Monatsersten
Wo & bis wann?
Zuständig: Örtliches Jobcenter. Zur offiziellen Stelle →
Bürgergeld wird ab dem Ersten des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wird – stelle ihn also möglichst früh im Monat.
Tipp: Berechne deinen voraussichtlichen Anspruch vorab mit dem Bürgergeld-Rechner: Anspruch berechnen.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die zuständige Behörde – alle Angaben ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Kann ich Bürgergeld online beantragen?
Ja, über das Portal jobcenter.digital lässt sich der Antrag digital stellen. Alternativ geht es vor Ort oder per Post beim zuständigen Jobcenter.
Ab wann wird Bürgergeld gezahlt?
Ab dem ersten Tag des Monats, in dem du den Antrag stellst – auch eine formlose Antragstellung zu Monatsbeginn wahrt die Frist.