Elterngeld beantragen – Antrag & Ablauf
Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens nach der Geburt. Den Antrag stellst du bei der Elterngeldstelle deines Bundeslandes – in vielen Ländern auch online (ElterngeldDigital).
Wer hat Anspruch?
Eltern, die ihr Kind selbst betreuen, mit dem Kind in einem Haushalt leben und nicht (oder höchstens 32 Wochenstunden) erwerbstätig sind. Auch für Adoptiv- und in bestimmten Fällen für Verwandte möglich.
Welche Unterlagen brauche ich?
- Geburtsurkunde des Kindes (Ausfertigung für Elterngeld)
- Einkommensnachweise der 12 Monate vor der Geburt
- Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld
- Bescheinigung des Arbeitgebers
So stellst du den Antrag
- Elterngeldstelle des Bundeslandes ermitteln
- Antrag ausfüllen (oft online über ElterngeldDigital)
- Nachweise zu Einkommen und Geburt beilegen
- Bescheid abwarten
Wo & bis wann?
Zuständig: Elterngeldstelle des Bundeslandes. Zur offiziellen Stelle →
Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten 3 Lebensmonate vor dem Antragsmonat gezahlt – stelle den Antrag also früh nach der Geburt.
Tipp: Berechne deinen voraussichtlichen Anspruch vorab mit dem Elterngeld-Rechner: Höhe berechnen.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die zuständige Behörde – alle Angaben ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Wann sollte ich Elterngeld beantragen?
Am besten in den ersten Wochen nach der Geburt, denn es wird höchstens 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt. Der Antrag kann erst nach der Geburt gestellt werden.
Brauchen beide Elternteile einen eigenen Antrag?
Ihr könnt einen gemeinsamen Antrag stellen, in dem beide ihre Monate angeben. Beide Elternteile müssen unterschreiben.