Grundsicherung beantragen (im Alter & bei Erwerbsminderung)

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sichert den Lebensunterhalt, wenn Rente oder Einkommen nicht reichen. Den Antrag stellst du beim Sozialamt deiner Stadt oder Gemeinde.

Wer hat Anspruch?

Personen ab der Regelaltersgrenze oder dauerhaft voll Erwerbsgeminderte (ab 18) mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, deren Einkommen und Vermögen den Bedarf nicht decken.

Welche Unterlagen brauche ich?

So stellst du den Antrag

  1. Sozialamt der Stadt/Gemeinde ermitteln
  2. Antragsformular ausfüllen
  3. Einkommens-, Vermögens- und Mietnachweise beilegen
  4. Bescheid abwarten

Wo & bis wann?

Zuständig: Sozialamt der Stadt/Gemeinde. Zur offiziellen Stelle →

Die Grundsicherung wird in der Regel ab dem Ersten des Antragsmonats gezahlt und meist für 12 Monate bewilligt.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die zuständige Behörde – alle Angaben ohne Gewähr.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Grundsicherung und Bürgergeld?

Bürgergeld ist für erwerbsfähige Personen. Die Grundsicherung richtet sich an Menschen im Rentenalter oder mit dauerhafter voller Erwerbsminderung und wird vom Sozialamt gezahlt.

Werden meine Kinder herangezogen?

Nur, wenn ihr Jahreseinkommen sehr hoch ist (Unterhaltsrückgriff erst ab 100.000 € Jahreseinkommen der Kinder). Sonst bleibt deren Einkommen unberücksichtigt.

Weitere Anträge