Arbeitslosengeld beantragen & sich arbeitslos melden

Arbeitslosengeld I bekommst du nach sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Wichtig: dich frühzeitig arbeitssuchend und spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden – sonst droht eine Sperrzeit.

Wer hat Anspruch?

Wer in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war, sich arbeitslos gemeldet hat und der Vermittlung zur Verfügung steht.

Welche Unterlagen brauche ich?

So stellst du den Antrag

  1. Spätestens 3 Monate vor Ende des Jobs arbeitssuchend melden
  2. Zum ersten Tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden (online über arbeitsagentur.de)
  3. Antrag auf Arbeitslosengeld stellen
  4. Unterlagen einreichen, Bescheid abwarten

Wo & bis wann?

Zuständig: Agentur für Arbeit. Zur offiziellen Stelle →

Arbeitssuchend: spätestens 3 Monate vor Jobende (oder binnen 3 Tagen nach Kenntnis). Arbeitslosmeldung: spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit – sonst Sperrzeit.

Tipp: Berechne deinen voraussichtlichen Anspruch vorab mit dem Arbeitslosengeld-Rechner: Höhe berechnen.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die zuständige Behörde – alle Angaben ohne Gewähr.

Häufige Fragen

Wann muss ich mich arbeitslos melden?

Arbeitssuchend spätestens 3 Monate vor dem Ende deines Jobs, arbeitslos spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung. Verspätung kann zu einer einwöchigen Sperrzeit führen.

Kann ich mich online arbeitslos melden?

Ja, die Arbeitslosmeldung und der Antrag auf Arbeitslosengeld sind online über arbeitsagentur.de möglich (mit Benutzerkonto).

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