Arbeitslosengeld-Rechner (ALG I)
Berechne die Höhe deines Arbeitslosengeldes (ALG I) 2026 aus deinem Bruttogehalt, der Steuerklasse und ob du ein Kind hast – 60 % bzw. 67 % des Leistungsentgelts, mit voller Aufschlüsselung.
So funktioniert der Arbeitslosengeld-Rechner
Gib dein durchschnittliches Brutto-Monatsgehalt der letzten 12 Monate, deine Steuerklasse und an, ob du ein Kind hast. Der Rechner ermittelt dein Leistungsentgelt und zeigt dein voraussichtliches ALG I pro Monat – mit nachvollziehbarer Aufschlüsselung. Maßgeblich für deinen Anspruch bleibt am Ende immer der Bescheid der Agentur für Arbeit; dieser Rechner liefert dir vorab einen belastbaren Richtwert (Stand 2026).
Wie wird ALG I berechnet?
Die Berechnung folgt §§ 149–153 SGB III in drei Schritten:
- Bemessungsentgelt: durchschnittliches beitragspflichtiges Bruttogehalt der letzten 12 abgerechneten Monate (Bemessungszeitraum), umgerechnet auf einen Tageswert und gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze.
- Leistungsentgelt: Bemessungsentgelt minus 20 % Sozialversicherungspauschale (§ 153 SGB III), minus Lohnsteuer nach Steuerklasse und minus Solidaritätszuschlag. Das Ergebnis ist ein pauschaliertes Netto.
- Leistungssatz: 60 % des Leistungsentgelts – mit mindestens einem Kind 67 %.
ALG I wird also nicht einfach aus deinem tatsächlichen Netto berechnet, sondern aus einem eigens pauschalierten Wert. Deshalb weicht das Ergebnis fast immer leicht von „60 % meines letzten Nettos" ab – mal nach oben, mal nach unten.
Beispiel: ALG I komplett durchgerechnet
Annahme: 3.000 € Brutto im Monatsdurchschnitt, Steuerklasse I, kein Kind, Bezug ab 2026.
| Schritt | Rechnung | Wert (Monat) |
|---|---|---|
| Bemessungsentgelt (Brutto) | Durchschnitt 12 Monate | 3.000 € |
| − Sozialversicherungspauschale | 20 % von 3.000 € | −600 € |
| − Lohnsteuer + Soli (Steuerklasse I, gerundet) | amtliche Pauschaltabelle | ≈ −335 € |
| = Leistungsentgelt | pauschaliertes Netto | ≈ 2.065 € |
| ALG I ohne Kind | 60 % von 2.065 € | ≈ 1.239 € |
| ALG I mit Kind | 67 % von 2.065 € | ≈ 1.384 € |
Die Steuerwerte rechnet die Agentur für Arbeit aus der amtlichen Pauschaltabelle; je nach Jahr und Steuerklasse sind kleine Abweichungen normal. Dein genaues Brutto-Netto im Job rechnest du mit dem Brutto-Netto-Rechner nach, das durchschnittliche Monatsbrutto aus einem Stundenlohn mit dem Stundenlohn-Rechner.
Höchstbetrag und Beitragsbemessungsgrenze 2026
Nach oben ist das ALG I gedeckelt: Für die Berechnung zählt dein Brutto nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung. Diese liegt 2026 bundeseinheitlich bei 8.450 € im Monat (101.400 € im Jahr) – die frühere Trennung zwischen alten und neuen Bundesländern ist seit 2025 abgeschafft, der Wert gilt jetzt überall gleich.
| Größe (2026) | Wert |
|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze Arbeitslosenversicherung | 8.450 € / Monat · 101.400 € / Jahr |
| Sozialversicherungspauschale (§ 153 SGB III) | 20 % des Bemessungsentgelts |
| Leistungssatz ohne Kind | 60 % des Leistungsentgelts |
| Leistungssatz mit mind. einem Kind | 67 % des Leistungsentgelts |
Wer dauerhaft an oder über der Grenze verdient, erreicht den höchstmöglichen ALG-Satz. Verdienst oberhalb von 8.450 € im Monat erhöht das Arbeitslosengeld nicht weiter, weil dieser Teil des Gehalts beitragsfrei bleibt.
Wer hat Anspruch? Anwartschaftszeit und Voraussetzungen
Für ALG I musst du drei Bedingungen erfüllen:
- Arbeitslosigkeit und persönliche Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit.
- Anwartschaftszeit: mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der letzten 30 Monate (Rahmenfrist). Auch Zeiten mit Krankengeld oder Elterngeldbezug können mitzählen.
- Verfügbarkeit: Du stehst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und bemühst dich um eine neue Stelle.
Melde dich am besten frühzeitig arbeitsuchend (spätestens drei Monate vor Vertragsende, sonst innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis) – sonst droht eine Minderung. Den späteren Übergang in das Bürgergeld planst du mit dem Bürgergeld-Rechner.
Sperrzeit: Wann das Arbeitslosengeld später startet
Eine Sperrzeit verschiebt den Zahlungsbeginn und verkürzt zugleich die Bezugsdauer. Die häufigsten Auslöser:
| Grund | Sperrzeit (in der Regel) |
|---|---|
| Eigenkündigung ohne wichtigen Grund | bis zu 12 Wochen |
| Aufhebungsvertrag (ohne triftigen Grund) | bis zu 12 Wochen |
| Verspätete Arbeitsuchend-/Arbeitslosmeldung | bis zu 1 Woche |
| Ablehnung einer zumutbaren Stelle | 3 bis 12 Wochen (steigend) |
Bei einem wichtigen Grund (z. B. Mobbing, gesundheitliche Gründe, Umzug zum Partner) lässt sich eine Sperrzeit oft vermeiden. Eine Sperrzeit von 12 Wochen reduziert auch die Gesamtdauer deines Anspruchs.
Wie lange wird ALG I gezahlt?
Die Bezugsdauer hängt von Beitragszeit und Alter ab – in der Regel zwischen 6 und 12 Monaten, für Ältere länger:
| Beitragszeit | Alter | Dauer |
|---|---|---|
| 12 Monate | – | 6 Monate |
| 16 Monate | – | 8 Monate |
| 24 Monate | – | 12 Monate |
| 30 Monate | ab 50 | 15 Monate |
| 36 Monate | ab 55 | 18 Monate |
| 48 Monate | ab 58 | 24 Monate |
Die längeren Bezugszeiten ab 50 setzen voraus, dass die jeweiligen Beitragsmonate auch tatsächlich in den letzten fünf Jahren (60 Monate) liegen.
Nebenverdienst während des ALG-Bezugs
Du darfst während des Bezugs weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten, ohne den Anspruch zu verlieren. Es gilt ein monatlicher Freibetrag von 165 €; alles darüber wird auf das ALG angerechnet.
Beispiel: ALG I = 1.200 €, Nebenverdienst (netto) = 400 €.
- Anrechenbar: 400 € − 165 € Freibetrag = 235 €
- Das ALG sinkt um diesen Betrag: 1.200 € − 235 € = 965 €
- Zusammen mit dem Nebenverdienst bleiben dir 965 € + 400 € = 1.365 € – also mehr als ohne Job.
Der Verdienst aus einer Nebenbeschäftigung wird grundsätzlich vom ausgezahlten Arbeitslosengeld abgezogen, nicht das gesamte Einkommen. Ein Nebenjob lohnt sich daher praktisch immer, weil der Freibetrag erhalten bleibt.
Fiktive Bemessung: zu wenig Beschäftigungsmonate
Liegen im Bemessungszeitraum weniger als 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt vor (etwa nach Studium, langer Krankheit oder Selbstständigkeit), greift die fiktive Bemessung nach § 152 SGB III. Die Agentur ordnet dich dann einer von vier Qualifikationsgruppen zu:
| Qualifikationsgruppe | Typischer Abschluss | Fiktives Bemessungsentgelt |
|---|---|---|
| 1 | Hochschul-/Fachhochschulabschluss | höchster Wert |
| 2 | Meister, Fachschule, Techniker | hoch |
| 3 | abgeschlossene Berufsausbildung | mittel |
| 4 | ohne abgeschlossene Ausbildung | niedrigster Wert |
Grundlage ist die jeweils geltende Bezugsgröße der Sozialversicherung; das so ermittelte fiktive Entgelt liegt meist unter dem, was ein voller Bemessungszeitraum ergeben hätte.
Steuerklasse und Steuerklassenwechsel
Für die Höhe des ALG zählt die Lohnsteuerklasse, die zu Beginn des Kalenderjahres eingetragen war, in dem der Anspruch entsteht. Spätere Wechsel im selben Jahr ändern die Berechnung nicht mehr. Ehepaare können das vor einer absehbaren Arbeitslosigkeit nutzen: Steht die arbeitslose Person in der günstigeren Steuerklasse (III), fällt das pauschalierte Netto und damit das ALG höher aus. Den Effekt verschiedener Steuerklassen prüfst du mit dem Gehaltsrechner.
Einmalzahlungen: Weihnachts- und Urlaubsgeld
Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhöhen das Bemessungsentgelt nur, wenn sie im 12-monatigen Bemessungszeitraum ausgezahlt und versteuert wurden. Liegt der Bonus außerhalb dieses Fensters, bleibt er unberücksichtigt. Wer den Zeitpunkt einer Kündigung beeinflussen kann, sichert sich so manchmal ein höheres ALG.
Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung im ALG-Bezug
Während du ALG I beziehst, bist du weiter gesetzlich kranken- und pflegeversichert – die Beiträge übernimmt die Agentur für Arbeit, Zuzahlungen aus dem ALG fallen dafür keine an. Zugleich werden Rentenbeiträge auf Basis von 80 % des Bemessungsentgelts gezahlt, sodass die Bezugszeit für deine spätere Rente zählt. Privat Versicherte erhalten einen Zuschuss zu ihren Beiträgen.
ALG I oder Bürgergeld? Der Unterschied
| Merkmal | Arbeitslosengeld I | Bürgergeld |
|---|---|---|
| Grundlage | früheres Einkommen (Versicherungsleistung) | Existenzsicherung (Regelbedarf) |
| Voraussetzung | 12 Monate Beitragszeit in 30 Monaten | Bedürftigkeit |
| Höhe | 60 % / 67 % des Leistungsentgelts | fester Regelsatz + Wohnkosten |
| Vermögensprüfung | keine | ja (mit Schonvermögen) |
| Zuständig | Agentur für Arbeit | Jobcenter |
Läuft dein ALG I aus oder reicht es nicht zum Leben, kann ergänzend oder anschließend Bürgergeld in Frage kommen.
Wird das Arbeitslosengeld versteuert?
ALG I ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den persönlichen Steuersatz auf deine übrigen Einkünfte. In einer Steuererklärung kann sich dadurch eine Nachzahlung ergeben – besonders, wenn du im selben Jahr noch gearbeitet hast. Dasselbe Prinzip gilt für Krankengeld und Elterngeld.
Weitere passende Rechner
- Brutto-Netto-Rechner – dein aktuelles Nettogehalt im Job.
- Gehaltsrechner – Steuerklassen und Abgaben im Detail vergleichen.
- Bürgergeld-Rechner – Leistung nach dem ALG I oder bei Bedürftigkeit.
- Krankengeld-Rechner – Höhe bei längerer Arbeitsunfähigkeit.
- Elterngeld-Rechner – Basiselterngeld und ElterngeldPlus.
- Stundenlohn-Rechner – Monatsbrutto aus dem Stundenlohn.
Hinweis: Der Rechner liefert einen Richtwert nach SGB III (Werte 2026). Die Agentur für Arbeit verwendet die amtliche Lohnsteuertabelle; geringe Abweichungen sind möglich. Maßgeblich ist dein Bescheid. Alle Angaben ohne Gewähr – dieser Rechner ersetzt keine Beratung durch die Agentur für Arbeit.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das maximale Arbeitslosengeld 2026?
Für die Berechnung zählt dein Brutto nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung, die 2026 bundeseinheitlich bei 8.450 € im Monat (101.400 € im Jahr) liegt – die frühere West-/Ost-Trennung ist abgeschafft. Wer dauerhaft an oder über dieser Grenze verdient, erreicht den höchstmöglichen Satz; Einkommen darüber erhöht das ALG nicht mehr, weil es beitragsfrei bleibt.
Was passiert bei einer Sperrzeit?
Eine Sperrzeit verschiebt den Zahlungsbeginn und verkürzt die Bezugsdauer. Bei einer Eigenkündigung oder einem Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund sind es in der Regel bis zu 12 Wochen, bei verspäteter Meldung bis zu einer Woche. Mit einem wichtigen Grund – etwa gesundheitlichen Gründen oder einem Umzug zum Partner – lässt sich eine Sperrzeit häufig vermeiden.
Wie viel darf ich neben dem Arbeitslosengeld dazuverdienen?
Du darfst weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten und hast einen Freibetrag von 165 € im Monat. Alles darüber wird auf das ALG angerechnet. Beispiel: Bei 1.200 € ALG und 400 € Nebenverdienst sind 235 € (400 € minus 165 €) anrechenbar – das ALG sinkt auf 965 €, zusammen mit dem Verdienst bleiben dir aber 1.365 €.
Was ist die fiktive Bemessung beim Arbeitslosengeld?
Liegen im Bemessungszeitraum weniger als 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt vor – etwa nach Studium, langer Krankheit oder Selbstständigkeit – wird das ALG nach § 152 SGB III fiktiv bemessen. Die Agentur ordnet dich einer von vier Qualifikationsgruppen nach deinem Abschluss zu; das so ermittelte Entgelt liegt meist unter einem vollen Bemessungszeitraum.
Bin ich während des ALG-Bezugs kranken- und rentenversichert?
Ja. Während du ALG I beziehst, bleibst du gesetzlich kranken- und pflegeversichert – die Beiträge übernimmt die Agentur für Arbeit. Zusätzlich werden Rentenbeiträge auf Basis von 80 % deines Bemessungsentgelts gezahlt, sodass die Bezugszeit für deine spätere Rente mitzählt. Privat Versicherte erhalten einen Zuschuss.
Was ist der Unterschied zwischen ALG I und Bürgergeld?
ALG I ist eine Versicherungsleistung und richtet sich nach deinem früheren Einkommen (60 % bzw. 67 % des Leistungsentgelts), ohne Vermögensprüfung, zuständig ist die Agentur für Arbeit. Bürgergeld sichert dagegen das Existenzminimum, setzt Bedürftigkeit voraus, wird als fester Regelsatz plus Wohnkosten gezahlt und vom Jobcenter mit Vermögensprüfung bewilligt.
Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich?
ALG I beträgt 60 % deines pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt), mit mindestens einem Kind 67 %. Bei rund 3.000 € Brutto und Steuerklasse 1 ohne Kind sind das etwa 1.250 € im Monat. Der Rechner ermittelt deinen Wert sofort.
Wie wird das Arbeitslosengeld berechnet?
Vom durchschnittlichen Bruttogehalt der letzten 12 Monate (Bemessungsentgelt) werden pauschal 20 % Sozialversicherung, die Lohnsteuer nach Steuerklasse und der Soli abgezogen. Das Ergebnis ist das Leistungsentgelt; davon erhältst du 60 % bzw. 67 %.
Wie lange bekomme ich ALG I?
Die Bezugsdauer richtet sich nach Versicherungszeit und Alter: in der Regel 6 bis 12 Monate, ab 50 Jahren stufenweise länger – bis zu 24 Monate ab 58 Jahren. Voraussetzung sind mindestens 12 Monate Beitragszeit in den letzten 30 Monaten.
Welche Steuerklasse zählt für das Arbeitslosengeld?
Maßgeblich ist die Lohnsteuerklasse, die zu Beginn des Jahres, in dem der Anspruch entsteht, auf der Lohnsteuerkarte eingetragen war. Ein Wechsel der Steuerklasse kann die Höhe des ALG beeinflussen.
Muss ich Arbeitslosengeld versteuern?
ALG I ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf deine übrigen Einkünfte und kann so in der Steuererklärung eine Nachzahlung auslösen.