Abfindungsrechner

Abfindung berechnen: Höhe nach Faustformel (Monatsgehalt × Jahre × Faktor) und Netto-Schätzung nach der Fünftelregelung.

Die Faustformel ist ein Richtwert (häufig 0,5 Monatsgehälter pro Jahr) – es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf diese Höhe. Netto-Schätzung nach Fünftelregelung (nur Einkommensteuer, ohne Soli/Kirchensteuer). Ohne Gewähr.

So funktioniert der Abfindungsrechner

Der Rechner schätzt die Höhe deiner Abfindung nach der gängigen Faustformel und – wenn du dein zu versteuerndes Jahreseinkommen angibst – das Netto nach der Fünftelregelung.

Faustformel

Abfindung = Brutto-Monatsgehalt × Beschäftigungsjahre × Faktor (meist 0,5)

Beispiel: 3.500 € × 8 Jahre × 0,5 = 14.000 €. Der Faktor ist Verhandlungssache; bei guter Verhandlungsposition sind 0,75 oder 1,0 möglich.

Gibt es einen Anspruch?

Einen generellen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht. Er kann sich aber ergeben aus einem Sozialplan, einem Tarifvertrag oder aus § 1a Kündigungsschutzgesetz: Bei einer betriebsbedingten Kündigung kann der Arbeitgeber 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr anbieten, wenn du im Gegenzug auf eine Kündigungsschutzklage verzichtest.

Steuer: die Fünftelregelung

Eine Abfindung ist voll steuerpflichtig, aber sozialabgabenfrei. Über die Fünftelregelung (§ 34 EStG) wird die Steuer gemildert: Sie wird so berechnet, als verteile sich die Abfindung über fünf Jahre. Seit 2025 wird die Fünftelregelung nicht mehr automatisch im Lohnsteuerabzug angewendet, sondern erst über die Steuererklärung berücksichtigt. Den laufenden Nettolohn berechnest du mit dem Brutto-Netto-Rechner.

Die Netto-Schätzung berücksichtigt nur die Einkommensteuer (ohne Soli und Kirchensteuer) und ist ein Richtwert. Keine Steuerberatung – alle Angaben ohne Gewähr.

Häufige Fragen

Wie hoch ist eine Abfindung?

Als Faustformel gilt ein halbes Brutto-Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Beispiel: 3.500 € × 8 Jahre × 0,5 = 14.000 €. Die tatsächliche Höhe ist Verhandlungssache und kann deutlich abweichen.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Einen generellen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Er kann sich aus einem Sozialplan, einem Tarifvertrag oder § 1a Kündigungsschutzgesetz ergeben (0,5 Monatsgehälter pro Jahr bei betriebsbedingter Kündigung und Verzicht auf eine Klage).

Wie wird die Abfindung versteuert?

Eine Abfindung ist voll lohnsteuerpflichtig, kann aber über die Fünftelregelung (§ 34 EStG) begünstigt werden. Seit 2025 wird sie nicht mehr automatisch im Lohnsteuerabzug, sondern über die Steuererklärung berücksichtigt.

Was ist die Fünftelregelung?

Bei der Fünftelregelung wird so getan, als würde die Abfindung über fünf Jahre verteilt: Die Steuer auf ein Fünftel der Abfindung wird berechnet und mal fünf genommen. Das mildert die Progression und senkt die Steuerlast.

Sind auf eine Abfindung Sozialabgaben fällig?

Nein. Eine echte Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist beitragsfrei in der Sozialversicherung – es fallen weder Renten-, Kranken- noch Arbeitslosenversicherungsbeiträge an.

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