Verhinderungspflege beantragen
Verhinderungspflege springt ein, wenn die pflegende Person vorübergehend ausfällt – etwa durch Urlaub oder Krankheit. Die Pflegekasse übernimmt dann die Kosten einer Ersatzpflege bis zu einem jährlichen Höchstbetrag.
Wer hat Anspruch?
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die seit mindestens sechs Monaten zu Hause von einer Pflegeperson versorgt werden.
Welche Unterlagen brauche ich?
- Angabe des Pflegegrads
- Nachweise/Rechnungen der Ersatzpflege
- Angaben zur verhinderten Pflegeperson
So stellst du den Antrag
- Formular der Pflegekasse anfordern oder online abrufen
- Zeitraum und Art der Ersatzpflege angeben
- Nachweise/Rechnungen einreichen
- Erstattung durch die Pflegekasse
Wo & bis wann?
Zuständig: Zuständige Pflegekasse (bei der Krankenkasse). Zur offiziellen Stelle →
Verhinderungspflege kann auch nachträglich abgerechnet werden; der jährliche Anspruch verfällt aber am Jahresende bzw. nach den geltenden Regeln.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die zuständige Behörde – alle Angaben ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Ab welchem Pflegegrad gibt es Verhinderungspflege?
Ab Pflegegrad 2. Voraussetzung ist zudem, dass die häusliche Pflege bereits seit mindestens sechs Monaten läuft.
Wer darf die Ersatzpflege übernehmen?
Sowohl professionelle Pflegedienste als auch Angehörige, Nachbarn oder Bekannte – bei nahen Angehörigen gelten besondere Erstattungsregeln.