Rundfunkbeitrag: Befreiung beantragen

Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen oder ihn ermäßigen. Den Antrag stellst du beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Wer hat Anspruch?

Empfänger von Leistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, BAföG (mit eigener Wohnung) oder bei Erfüllung bestimmter Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis (Ermäßigung).

Welche Unterlagen brauche ich?

So stellst du den Antrag

  1. Antragsformular beim Beitragsservice abrufen (online)
  2. Bewilligungsbescheid der Sozialleistung beilegen
  3. Antrag absenden
  4. Befreiungsbescheid abwarten – rückwirkend bis zu 3 Jahre möglich

Wo & bis wann?

Zuständig: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Zur offiziellen Stelle →

Die Befreiung kann rückwirkend für den Zeitraum des Leistungsbezugs gewährt werden (in der Regel bis zu 3 Jahre). Reiche den Antrag mit aktuellem Bescheid ein.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die zuständige Behörde – alle Angaben ohne Gewähr.

Häufige Fragen

Wer wird vom Rundfunkbeitrag befreit?

Vor allem Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe oder BAföG (mit eigener Wohnung). Menschen mit dem Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis zahlen einen ermäßigten Beitrag.

Geht die Befreiung auch rückwirkend?

Ja, rückwirkend für den Zeitraum, in dem du die Sozialleistung bereits bezogen hast – in der Regel bis zu drei Jahre, sofern du es nachweist.

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