Pflegegeld beantragen
Pflegegeld erhältst du, wenn du zu Hause von Angehörigen oder Bekannten gepflegt wirst. Es wird von der Pflegekasse gezahlt und setzt einen Pflegegrad ab 2 voraus.
Wer hat Anspruch?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause gepflegt werden und die Pflege selbst organisieren (keine reine Versorgung durch einen Pflegedienst).
Welche Unterlagen brauche ich?
- Bescheid über den Pflegegrad
- Versichertendaten
- Bankverbindung
So stellst du den Antrag
- Falls noch kein Pflegegrad vorliegt: zuerst Pflegegrad beantragen
- Pflegegeld bei der Pflegekasse beantragen
- Art der Pflege (durch Angehörige) angeben
- monatliche Auszahlung an die pflegebedürftige Person
Wo & bis wann?
Zuständig: Pflegekasse (bei der Krankenkasse). Zur offiziellen Stelle →
Das Pflegegeld wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, sobald der Pflegegrad festgestellt ist. Stelle den Antrag also frühzeitig.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die zuständige Behörde – alle Angaben ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Pflegegeld?
Die Höhe steigt mit dem Pflegegrad (Pflegegrad 2 bis 5). Die genauen monatlichen Beträge legt die Pflegeversicherung fest – frag deine Pflegekasse nach den aktuellen Sätzen.
Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?
Ja. Nimmst du zusätzlich einen Pflegedienst (Sachleistung) in Anspruch, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt (Kombinationsleistung).