Pflegegeld beantragen

Pflegegeld erhältst du, wenn du zu Hause von Angehörigen oder Bekannten gepflegt wirst. Es wird von der Pflegekasse gezahlt und setzt einen Pflegegrad ab 2 voraus.

Wer hat Anspruch?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause gepflegt werden und die Pflege selbst organisieren (keine reine Versorgung durch einen Pflegedienst).

Welche Unterlagen brauche ich?

So stellst du den Antrag

  1. Falls noch kein Pflegegrad vorliegt: zuerst Pflegegrad beantragen
  2. Pflegegeld bei der Pflegekasse beantragen
  3. Art der Pflege (durch Angehörige) angeben
  4. monatliche Auszahlung an die pflegebedürftige Person

Wo & bis wann?

Zuständig: Pflegekasse (bei der Krankenkasse). Zur offiziellen Stelle →

Das Pflegegeld wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, sobald der Pflegegrad festgestellt ist. Stelle den Antrag also frühzeitig.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die zuständige Behörde – alle Angaben ohne Gewähr.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Pflegegeld?

Die Höhe steigt mit dem Pflegegrad (Pflegegrad 2 bis 5). Die genauen monatlichen Beträge legt die Pflegeversicherung fest – frag deine Pflegekasse nach den aktuellen Sätzen.

Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?

Ja. Nimmst du zusätzlich einen Pflegedienst (Sachleistung) in Anspruch, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt (Kombinationsleistung).

Weitere Anträge