Impressum-Generator – kostenloses Impressum erstellen

Impressum für deine Website erstellen: Formular ausfüllen, fertigen Text nach § 5 DDG kopieren – für Einzelunternehmer, GmbH, UG, Verein & Co. Kostenlos, ohne Anmeldung.

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Dieses Tool ist ein Hilfsmittel und erstellt einen Impressums-Entwurf nach § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) und § 18 Abs. 2 MStV. Es ersetzt keine Rechtsberatung. Für reglementierte Berufe, Erlaubnispflichten oder Sonderfälle bitte fachlich prüfen lassen. Hinweis: Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) wurde im Juli 2025 eingestellt – ein OS-Link gehört daher nicht mehr ins Impressum.

Impressum erstellen – kostenlos und aktuell (§ 5 DDG)

Mit dem Impressum-Generator füllst du ein Formular aus und kopierst den fertigen Impressums-Text direkt in deine Website – als reinen Text oder als HTML. Grundlage sind die Pflichtangaben nach § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz, seit 2024 Nachfolger des TMG) sowie § 18 Abs. 2 MStV für redaktionelle Inhalte. Alles läuft im Browser, ohne Anmeldung.

Pflichtangaben im Impressum

AngabePflicht?
Name / Firma des Anbieters✓ immer
Anschrift (ladungsfähig, kein Postfach)✓ immer
Vertretungsberechtigte(r)✓ bei juristischen Personen (GmbH, UG, AG, Verein)
Schnelle Kontaktaufnahme (E-Mail, i. d. R. Telefon)✓ immer
Handelsregister + Registernummer✓ bei Registereintrag
USt-IdNr. (§ 27a UStG)✓ falls vorhanden
Aufsichtsbehörde✓ bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten
Berufsbezeichnung + Kammer✓ bei reglementierten Berufen
Redaktionell Verantwortlicher (§ 18 Abs. 2 MStV)✓ bei journalistisch-redaktionellen Inhalten

Was gilt für welche Rechtsform?

RechtsformBesonderheit im Impressum
Einzelunternehmer / FreiberuflerVor- und Nachname + Anschrift; kein Vertreter, meist kein HR-Eintrag
Kleinunternehmer (§ 19 UStG)Gleiche Pflichten; USt-IdNr-Feld entfällt mangels USt-IdNr
GmbH / UG / AGFirma + Vertretungsberechtigte(r) + Handelsregister + Registernummer
GbRAlle Gesellschafter mit Namen + gemeinsame Anschrift
Verein (e.V.)Vereinsname + Vorstand + Vereinsregister-Nr. + Registergericht

Aktuell 2026: Kein OS-Plattform-Link mehr

Lange war ein Link zur EU-Plattform für Online-Streitbeilegung (OS) Pflicht. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission jedoch im Juli 2025 eingestellt. Ein OS-Link ist seither überflüssig und sollte aus dem Impressum entfernt werden – viele ältere Generatoren fügen ihn fälschlich noch ein. Relevant bleibt für bestimmte Unternehmen der Hinweis zur Verbraucherstreitbeilegung (VSBG), den du im Generator zuschalten kannst.

Impressum einbinden

Lege auf deiner Website eine eigene, von jeder Seite aus erreichbare Unterseite „Impressum" an. Über „Text kopieren" bekommst du eine saubere Textfassung, über „HTML kopieren" eine fertig strukturierte HTML-Version mit Überschriften zum direkten Einsetzen in dein CMS oder deinen Baukasten.

Verwandte Tools

Der Impressum-Generator ist ein kostenloses Hilfsmittel und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Pflichtangaben richten sich nach § 5 DDG und § 18 Abs. 2 MStV (Stand 2026). Bei reglementierten Berufen, Erlaubnispflichten oder Sonderfällen empfehlen wir eine fachliche Prüfung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufige Fragen

Was muss in ein Impressum?

Nach § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz, seit 2024 Nachfolger des TMG) gehören ins Impressum: Name und Anschrift des Anbieters, bei juristischen Personen die Vertretungsberechtigten, schnelle Kontaktmöglichkeit (E-Mail, idealerweise Telefon), bei Handelsregister-Eintrag Registergericht und -nummer, eine vorhandene USt-IdNr (§ 27a UStG) sowie ggf. Aufsichtsbehörde und berufsrechtliche Angaben.

Wer braucht ein Impressum?

Impressumspflichtig sind alle geschäftsmäßigen Online-Angebote – auch kleine Websites, Blogs mit Werbung, Online-Shops und Social-Media-Profile, die nicht rein privat/familiär genutzt werden. Rein private Seiten ohne geschäftlichen Zweck sind ausgenommen.

Brauchen Kleinunternehmer ein Impressum?

Ja. Die Impressumspflicht nach § 5 DDG gilt unabhängig von der Umsatzgröße, also auch für Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Wer keine USt-IdNr hat, lässt dieses Feld einfach weg – die übrigen Pflichtangaben (Name, Anschrift, Kontakt) bleiben verpflichtend.

Muss noch der OS-Plattform-Link rein?

Nein. Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) wurde im Juli 2025 eingestellt. Der früher übliche Link zur OS-Plattform ist seither überflüssig und sollte nicht mehr ins Impressum aufgenommen werden. Relevant bleibt ggf. der Hinweis zur Verbraucherstreitbeilegung (VSBG).

Ist ein generiertes Impressum rechtssicher?

Der Generator bildet die gesetzlichen Pflichtangaben nach § 5 DDG und § 18 Abs. 2 MStV ab und ist ein Hilfsmittel – er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei reglementierten Berufen, Erlaubnispflichten oder Sonderkonstellationen sollte das Impressum zusätzlich fachlich geprüft werden.

Was ist der Unterschied zwischen DDG und TMG?

Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) hat im Mai 2024 das Telemediengesetz (TMG) abgelöst und setzt den EU Digital Services Act um. Die Impressumspflicht steht jetzt in § 5 DDG (vorher § 5 TMG); inhaltlich sind die Pflichtangaben weitgehend gleich geblieben.

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