Impressum-Generator – kostenloses Impressum erstellen
Impressum für deine Website erstellen: Formular ausfüllen, fertigen Text nach § 5 DDG kopieren – für Einzelunternehmer, GmbH, UG, Verein & Co. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Impressum erstellen – kostenlos und aktuell (§ 5 DDG)
Mit dem Impressum-Generator füllst du ein Formular aus und kopierst den fertigen Impressums-Text direkt in deine Website – als reinen Text oder als HTML. Grundlage sind die Pflichtangaben nach § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz, seit 2024 Nachfolger des TMG) sowie § 18 Abs. 2 MStV für redaktionelle Inhalte. Alles läuft im Browser, ohne Anmeldung.
Pflichtangaben im Impressum
| Angabe | Pflicht? |
|---|---|
| Name / Firma des Anbieters | ✓ immer |
| Anschrift (ladungsfähig, kein Postfach) | ✓ immer |
| Vertretungsberechtigte(r) | ✓ bei juristischen Personen (GmbH, UG, AG, Verein) |
| Schnelle Kontaktaufnahme (E-Mail, i. d. R. Telefon) | ✓ immer |
| Handelsregister + Registernummer | ✓ bei Registereintrag |
| USt-IdNr. (§ 27a UStG) | ✓ falls vorhanden |
| Aufsichtsbehörde | ✓ bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten |
| Berufsbezeichnung + Kammer | ✓ bei reglementierten Berufen |
| Redaktionell Verantwortlicher (§ 18 Abs. 2 MStV) | ✓ bei journalistisch-redaktionellen Inhalten |
Was gilt für welche Rechtsform?
| Rechtsform | Besonderheit im Impressum |
|---|---|
| Einzelunternehmer / Freiberufler | Vor- und Nachname + Anschrift; kein Vertreter, meist kein HR-Eintrag |
| Kleinunternehmer (§ 19 UStG) | Gleiche Pflichten; USt-IdNr-Feld entfällt mangels USt-IdNr |
| GmbH / UG / AG | Firma + Vertretungsberechtigte(r) + Handelsregister + Registernummer |
| GbR | Alle Gesellschafter mit Namen + gemeinsame Anschrift |
| Verein (e.V.) | Vereinsname + Vorstand + Vereinsregister-Nr. + Registergericht |
Aktuell 2026: Kein OS-Plattform-Link mehr
Lange war ein Link zur EU-Plattform für Online-Streitbeilegung (OS) Pflicht. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission jedoch im Juli 2025 eingestellt. Ein OS-Link ist seither überflüssig und sollte aus dem Impressum entfernt werden – viele ältere Generatoren fügen ihn fälschlich noch ein. Relevant bleibt für bestimmte Unternehmen der Hinweis zur Verbraucherstreitbeilegung (VSBG), den du im Generator zuschalten kannst.
Impressum einbinden
Lege auf deiner Website eine eigene, von jeder Seite aus erreichbare Unterseite „Impressum" an. Über „Text kopieren" bekommst du eine saubere Textfassung, über „HTML kopieren" eine fertig strukturierte HTML-Version mit Überschriften zum direkten Einsetzen in dein CMS oder deinen Baukasten.
Verwandte Tools
- Vertragsgenerator – Arbeits-, Dienstleistungs- & Werkverträge
- Rechnungsgenerator – Rechnungen erstellen & als PDF speichern
- Kleinunternehmer-Rechner – § 19 UStG prüfen
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Der Impressum-Generator ist ein kostenloses Hilfsmittel und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Pflichtangaben richten sich nach § 5 DDG und § 18 Abs. 2 MStV (Stand 2026). Bei reglementierten Berufen, Erlaubnispflichten oder Sonderfällen empfehlen wir eine fachliche Prüfung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Was muss in ein Impressum?
Nach § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz, seit 2024 Nachfolger des TMG) gehören ins Impressum: Name und Anschrift des Anbieters, bei juristischen Personen die Vertretungsberechtigten, schnelle Kontaktmöglichkeit (E-Mail, idealerweise Telefon), bei Handelsregister-Eintrag Registergericht und -nummer, eine vorhandene USt-IdNr (§ 27a UStG) sowie ggf. Aufsichtsbehörde und berufsrechtliche Angaben.
Wer braucht ein Impressum?
Impressumspflichtig sind alle geschäftsmäßigen Online-Angebote – auch kleine Websites, Blogs mit Werbung, Online-Shops und Social-Media-Profile, die nicht rein privat/familiär genutzt werden. Rein private Seiten ohne geschäftlichen Zweck sind ausgenommen.
Brauchen Kleinunternehmer ein Impressum?
Ja. Die Impressumspflicht nach § 5 DDG gilt unabhängig von der Umsatzgröße, also auch für Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Wer keine USt-IdNr hat, lässt dieses Feld einfach weg – die übrigen Pflichtangaben (Name, Anschrift, Kontakt) bleiben verpflichtend.
Muss noch der OS-Plattform-Link rein?
Nein. Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) wurde im Juli 2025 eingestellt. Der früher übliche Link zur OS-Plattform ist seither überflüssig und sollte nicht mehr ins Impressum aufgenommen werden. Relevant bleibt ggf. der Hinweis zur Verbraucherstreitbeilegung (VSBG).
Ist ein generiertes Impressum rechtssicher?
Der Generator bildet die gesetzlichen Pflichtangaben nach § 5 DDG und § 18 Abs. 2 MStV ab und ist ein Hilfsmittel – er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei reglementierten Berufen, Erlaubnispflichten oder Sonderkonstellationen sollte das Impressum zusätzlich fachlich geprüft werden.
Was ist der Unterschied zwischen DDG und TMG?
Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) hat im Mai 2024 das Telemediengesetz (TMG) abgelöst und setzt den EU Digital Services Act um. Die Impressumspflicht steht jetzt in § 5 DDG (vorher § 5 TMG); inhaltlich sind die Pflichtangaben weitgehend gleich geblieben.