Nachtzuschlag berechnen

Nachtzuschlag berechnen: Stundenlohn, Nachtstunden und Zuschlagssatz ergeben den Zuschlag – inklusive des steuerfreien Anteils (bis 25 %).

Christoph Ballmer, Chef-Redakteur Erstellt und geprüft von Christoph Ballmer, Chef-Redakteur

Nachtzuschlag berechnen

Für Nachtarbeit steht dir ein Zuschlag auf den Bruttostundenlohn zu (§ 6 ArbZG). Der Rechner multipliziert Stundenlohn, Nachtstunden und Zuschlagssatz und weist den steuer- und abgabenfreien Anteil aus (§ 3b EStG).

Formel

Nachtzuschlag = Stundenlohn × Zuschlagssatz × Nachtstunden

Beispiel: 18 € × 25 % × 8 Std = 36 € Zuschlag – bei bis zu 25 % komplett steuerfrei.

Übliche Zuschlagssätze & Steuerfreiheit

ZeitraumSteuerfrei bis (§ 3b EStG)
Nachtarbeit 20–6 Uhr25 % des Grundlohns
Nachtarbeit 0–4 Uhr (bei Beginn vor 0 Uhr)40 %
Sonntagsarbeit50 %
Feiertagsarbeit125 % (gesetzl. Feiertage), 150 % (24.12. ab 14 Uhr, 25./26.12., 1.5.)

Was zählt als Nachtarbeit?

Nachtarbeit ist Arbeit von mehr als zwei Stunden zwischen 23 und 6 Uhr (§ 2 ArbZG). Für den steuerfreien Zuschlag gilt der weitere Rahmen 20–6 Uhr. Die geleisteten Nachtstunden ermittelst du mit dem Arbeitszeitrechner (Nachtschicht über Mitternacht), angeordnete Mehrarbeit mit dem Überstundenrechner; den Grundlohn liefert der Stundenlohn-Rechner.

Tarifverträge können höhere Zuschläge vorsehen. Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung.

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Nutzungsbedingungen: Die Einbettung ist kostenlos und zeitlich unbegrenzt – für private wie kommerzielle Seiten. Einzige Bedingung: Die Quellenangabe unter dem Rechner bleibt sichtbar und verlinkt auf toolbude.de/nachtzuschlag-rechner/. Du darfst den Rahmen an dein Layout anpassen (Breite, Höhe, Abstand); Inhalt und Berechnung des Rechners bleiben unverändert. Wir pflegen die Werte laufend nach, deine Einbettung ist damit automatisch aktuell.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Nachtzuschlag?

Gesetzlich ist ein „angemessener" Zuschlag vorgeschrieben (§ 6 ArbZG); üblich sind 25 % des Bruttostundenlohns. Tarifverträge regeln oft höhere Sätze (bis 40 % und mehr).

Ist der Nachtzuschlag steuerfrei?

Zuschläge für Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr sind bis 25 % des Grundlohns steuer- und sozialabgabenfrei (§ 3b EStG); zwischen 0 und 4 Uhr bis 40 %. Der Rechner weist den steuerfreien Anteil aus.

Was gilt als Nachtarbeit?

Nachtarbeit ist nach § 2 ArbZG Arbeit von mehr als zwei Stunden zwischen 23 und 6 Uhr. Für den steuerfreien Zuschlag gilt der weitere Rahmen von 20 bis 6 Uhr (§ 3b EStG).

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