Pendlerpauschale berechnen (Entfernungspauschale)

Berechne deine Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) für die Steuererklärung: 0,30 € je km für die ersten 20 km, 0,38 € ab dem 21. km – mal deine Arbeitstage im Jahr.

Christoph Ballmer Erstellt und geprüft von Christoph Ballmer

So berechnest du die Pendlerpauschale

Gib deine einfache Entfernung zur Arbeit und deine Arbeitstage pro Jahr ein. Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 € je Kilometer für die ersten 20 km und 0,38 € ab dem 21. Kilometer – diese erhöhte Pauschale gilt befristet bis Ende 2026.

Beispiel

25 km × 220 Arbeitstage: Für die ersten 20 km gibt es 20 × 0,30 € = 6,00 €, für die restlichen 5 km 5 × 0,38 € = 1,90 € – zusammen 7,90 € pro Tag. Über 220 Tage ergibt das 1.738 € Werbungskosten.

Wichtig zu wissen

Allgemeine Information, keine Steuerberatung – alle Angaben ohne Gewähr. Für dein Nettogehalt nutze den Brutto-Netto-Rechner.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?

Sie beträgt 0,30 € pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer der einfachen Entfernung und 0,38 € ab dem 21. Kilometer. Diese erhöhte Pauschale gilt befristet bis Ende 2026.

Wird die einfache oder die doppelte Strecke gezählt?

Nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte – nicht Hin- und Rückweg. Maßgeblich ist in der Regel die kürzeste Straßenverbindung.

Wie viele Arbeitstage darf ich ansetzen?

Üblich sind je nach Arbeitstagen pro Woche etwa 220–230 Tage bei einer 5-Tage-Woche. Tage im Homeoffice zählen für die Entfernungspauschale nicht mit.

Wirkt sich die Pauschale direkt als Erstattung aus?

Nein. Die Pendlerpauschale ist ein Werbungskosten-Betrag, der dein zu versteuerndes Einkommen senkt. Die tatsächliche Ersparnis hängt von deinem Steuersatz ab. Alle Angaben ohne Gewähr.

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