Pendlerpauschale berechnen (Entfernungspauschale)
Berechne deine Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) für die Steuererklärung: 0,30 € je km für die ersten 20 km, 0,38 € ab dem 21. km – mal deine Arbeitstage im Jahr.
So berechnest du die Pendlerpauschale
Gib deine einfache Entfernung zur Arbeit und deine Arbeitstage pro Jahr ein. Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 € je Kilometer für die ersten 20 km und 0,38 € ab dem 21. Kilometer – diese erhöhte Pauschale gilt befristet bis Ende 2026.
Beispiel
25 km × 220 Arbeitstage: Für die ersten 20 km gibt es 20 × 0,30 € = 6,00 €, für die restlichen 5 km 5 × 0,38 € = 1,90 € – zusammen 7,90 € pro Tag. Über 220 Tage ergibt das 1.738 € Werbungskosten.
Wichtig zu wissen
- Es zählt nur die einfache Strecke (nicht Hin- und Rückfahrt)
- Homeoffice-Tage zählen für die Entfernungspauschale nicht mit
- Die Pauschale mindert das zu versteuernde Einkommen – die Ersparnis hängt vom Steuersatz ab
Allgemeine Information, keine Steuerberatung – alle Angaben ohne Gewähr. Für dein Nettogehalt nutze den Brutto-Netto-Rechner.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
Sie beträgt 0,30 € pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer der einfachen Entfernung und 0,38 € ab dem 21. Kilometer. Diese erhöhte Pauschale gilt befristet bis Ende 2026.
Wird die einfache oder die doppelte Strecke gezählt?
Nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte – nicht Hin- und Rückweg. Maßgeblich ist in der Regel die kürzeste Straßenverbindung.
Wie viele Arbeitstage darf ich ansetzen?
Üblich sind je nach Arbeitstagen pro Woche etwa 220–230 Tage bei einer 5-Tage-Woche. Tage im Homeoffice zählen für die Entfernungspauschale nicht mit.
Wirkt sich die Pauschale direkt als Erstattung aus?
Nein. Die Pendlerpauschale ist ein Werbungskosten-Betrag, der dein zu versteuerndes Einkommen senkt. Die tatsächliche Ersparnis hängt von deinem Steuersatz ab. Alle Angaben ohne Gewähr.