Urlaubsrechner

Urlaubsanspruch berechnen: Umrechnung bei Teilzeit (Arbeitstage pro Woche) und anteiliger Urlaub bei Ein- oder Austritt im Jahr.

Gesetzlicher Mindesturlaub: 20 Tage bei 5-Tage-Woche (24 Werktage bei 6 Tagen). Anteiliger Urlaub wird i. d. R. auf halbe/volle Tage aufgerundet (§ 5 BUrlG).

So funktioniert der Urlaubsrechner

Der Urlaubsrechner beantwortet zwei häufige Fragen: Wie viele Urlaubstage stehen mir bei Teilzeit zu? Und wie viel anteiliger Urlaub bleibt, wenn ich unterjährig ein- oder austrete?

Gesetzlicher Mindesturlaub

Das Bundesurlaubsgesetz garantiert 24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche – das entspricht 20 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche. Viele Arbeitgeber gewähren mehr, üblich sind 28 bis 30 Tage.

Urlaub bei Teilzeit umrechnen

Urlaubstage = volle Tage × eigene Arbeitstage pro Woche ÷ 5
Arbeitstage/Wochebei 30 Tagen (5-Tage-Basis)
5 Tage30 Urlaubstage
4 Tage24 Urlaubstage
3 Tage18 Urlaubstage
2 Tage12 Urlaubstage

Der zeitliche Urlaub in Wochen bleibt gleich – nur die Zahl der Tage passt sich an die Arbeitstage an.

Anteiliger Urlaub bei Ein-/Austritt

Anteil = Jahresurlaub × beschäftigte Monate ÷ 12

Pro vollem Monat steht ein Zwölftel zu. Bruchteile von mindestens einem halben Tag werden nach § 5 Bundesurlaubsgesetz aufgerundet.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufige Fragen

Wie viele Urlaubstage stehen mir gesetzlich zu?

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche, das entspricht 20 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche. Viele Verträge gewähren mehr, oft 28–30 Tage.

Wie berechne ich Urlaub bei Teilzeit?

Die Urlaubstage werden nach Arbeitstagen pro Woche umgerechnet: volle Urlaubstage × eigene Arbeitstage ÷ 5. Beispiel: 30 Tage × 4 ÷ 5 = 24 Urlaubstage bei einer 4-Tage-Woche.

Wie wird anteiliger Urlaub bei Kündigung berechnet?

Pro vollem Beschäftigungsmonat steht ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu: Jahresurlaub × Monate ÷ 12. Bruchteile von mindestens einem halben Tag werden nach § 5 BUrlG aufgerundet.

Wie viele Urlaubstage habe ich bei einer 4-Tage-Woche?

Bei 30 Urlaubstagen in der 5-Tage-Woche sind es in der 4-Tage-Woche 24 Tage (30 × 4 ÷ 5). Der zeitliche Urlaubsanspruch in Wochen bleibt dabei gleich.

Wann verfällt der Resturlaub?

Resturlaub verfällt grundsätzlich zum Jahresende, bei Übertragung spätestens am 31. März des Folgejahres. Der Arbeitgeber muss jedoch rechtzeitig auf den drohenden Verfall hinweisen, sonst bleibt der Anspruch bestehen.

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