Kirchensteuer berechnen

Berechne deine Kirchensteuer aus der Lohn- bzw. Einkommensteuer: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Bundesländern. Schneller Richtwert, ohne Gewähr.

Christoph Ballmer, Chef-Redakteur Erstellt und geprüft von Christoph Ballmer, Chef-Redakteur

So berechnest du die Kirchensteuer

Die Kirchensteuer wird als Zuschlag auf die Lohn- bzw. Einkommensteuer erhoben – 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern. Gib deine festgesetzte Steuer ein und wähle dein Bundesland.

Beispiel

Bei 6.000 € Einkommensteuer und 9 % Kirchensteuersatz: 6.000 € × 9 % = 540 € pro Jahr (rund 45 € im Monat).

Gut zu wissen

Allgemeine Information, keine Steuerberatung – alle Angaben ohne Gewähr. Dein Nettogehalt berechnet der Brutto-Netto-Rechner.

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Kopiere den Code und füge ihn in deine Seite ein – der Rechner erscheint sofort. Kostenlos, ohne Anmeldung und ohne Registrierung.

Nutzungsbedingungen: Die Einbettung ist kostenlos und zeitlich unbegrenzt – für private wie kommerzielle Seiten. Einzige Bedingung: Die Quellenangabe unter dem Rechner bleibt sichtbar und verlinkt auf toolbude.de/kirchensteuer-rechner/. Du darfst den Rahmen an dein Layout anpassen (Breite, Höhe, Abstand); Inhalt und Berechnung des Rechners bleiben unverändert. Wir pflegen die Werte laufend nach, deine Einbettung ist damit automatisch aktuell.

Häufige Fragen

Wie viel Prozent Kirchensteuer zahlt man?

In Bayern und Baden-Württemberg sind es 8 % der Lohn- bzw. Einkommensteuer, in allen anderen Bundesländern 9 %.

Worauf wird die Kirchensteuer berechnet?

Nicht auf das Einkommen direkt, sondern auf die festgesetzte Lohn- bzw. Einkommensteuer. Gib diesen Steuerbetrag in den Rechner ein, um die Kirchensteuer zu erhalten.

Kann ich die Kirchensteuer absetzen?

Ja. Gezahlte Kirchensteuer ist in voller Höhe als Sonderausgabe abziehbar und mindert dein zu versteuerndes Einkommen.

Wie komme ich aus der Kirchensteuer heraus?

Nur durch einen offiziellen Kirchenaustritt beim Standesamt oder Amtsgericht. Ab dem Folgemonat entfällt die Kirchensteuer in der Regel. Alle Angaben ohne Gewähr.

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