Midijob-Rechner

Berechne dein Netto im Midijob (Übergangsbereich 603–2.000 €): reduzierte Sozialabgaben nach Faktor F, mit Ersparnis gegenüber dem normalen Beitrag – Werte 2026.

So funktioniert der Midijob-Rechner

Gib dein Brutto-Monatsgehalt und deine Steuerklasse ein. Liegt es im Übergangsbereich (603,01 € – 2.000 €), berechnet das Tool deine reduzierten Sozialabgaben und dein Netto – inklusive der Ersparnis gegenüber dem vollen Beitrag.

Was ist der Übergangsbereich (Midijob)?

Im Midijob zahlst du gestaffelt geringere Arbeitnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung. Die Beiträge werden aus einer reduzierten beitragspflichtigen Einnahme berechnet (Faktor F, 2026: 0,6619). Am unteren Rand ist die Entlastung am größten und sinkt bis 2.000 € auf null.

Voller Rentenanspruch trotz weniger Beiträgen

Obwohl du weniger einzahlst, zählen für deine Rente die vollen Entgeltpunkte aus deinem tatsächlichen Gehalt. Liegt dein Verdienst unter 603,01 €, handelt es sich um einen Minijob (beitragsfrei für dich); über 2.000 € gelten die vollen Beiträge.

Richtwert für 2026 (Faktor F 0,6619, durchschnittlicher Zusatzbeitrag, gleichmäßige Beitragsteilung). Die Steuer ist nicht reduziert. Maßgeblich ist deine Entgeltabrechnung – alle Angaben ohne Gewähr.

Häufige Fragen

Was ist ein Midijob?

Ein Midijob ist eine Beschäftigung im Übergangsbereich mit einem Verdienst zwischen 603,01 € und 2.000 € im Monat (2026). Hier zahlst du reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, erwirbst aber den vollen Rentenanspruch.

Wie werden die Beiträge im Midijob berechnet?

Die Beiträge werden nicht aus dem vollen Gehalt, sondern aus einer reduzierten beitragspflichtigen Einnahme berechnet (Faktor F, 2026: 0,6619). Je näher am unteren Rand, desto geringer dein Beitragsanteil – bei 2.000 € entspricht er dem normalen Beitrag.

Wie viel weniger zahle ich im Midijob?

Bei rund 1.000 € brutto zahlst du etwa 150 € statt 212 € Arbeitnehmer-Anteil – also gut 60 € weniger im Monat. Der Vorteil sinkt, je näher du an 2.000 € kommst.

Habe ich im Midijob vollen Rentenanspruch?

Ja. Trotz reduzierter Beiträge werden für die Rente die vollen Entgeltpunkte aus deinem tatsächlichen Gehalt angerechnet.

Weitere Tools