Indexmiete-Rechner
Indexmiete berechnen: neue Kaltmiete aus der Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) – mit Erhöhung in Euro und Prozent.
So funktioniert der Indexmiete-Rechner
Bei einer Indexmiete ist die Miete an den Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts gekoppelt. Steigt der Index, darf der Vermieter die Miete im gleichen Verhältnis anheben. Trage die aktuelle Miete und die beiden Indexstände ein.
Formel
Beispiel: 800 € × (120,5 ÷ 116,0) = rund 831 €. Die prozentuale Mieterhöhung entspricht exakt der prozentualen Veränderung des Index.
Wichtige Regeln zur Indexmiete
- Eine Erhöhung ist frühestens 12 Monate nach der letzten Anpassung möglich.
- Maßgeblich ist der VPI (Basisjahr 2020 = 100), den Destatis monatlich veröffentlicht.
- Neben der Indexsteigerung sind in der Regel keine weiteren Mieterhöhungen (z. B. Modernisierung) zulässig.
- Die Mietpreisbremse begrenzt nur die Ausgangsmiete, nicht die spätere Index-Anpassung.
Die prozentuale Veränderung allgemein berechnest du mit dem Prozentrechner.
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Mietvertrag und die amtlichen Indexwerte. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Wie wird die Indexmiete berechnet?
Neue Miete = alte Miete × (Verbraucherpreisindex neu ÷ Verbraucherpreisindex alt). Beispiel: 800 € × (120,5 ÷ 116,0) = rund 831 €. Die prozentuale Steigerung entspricht der Veränderung des Index.
Wie oft darf eine Indexmiete erhöht werden?
Frühestens zwölf Monate nach der letzten Mieterhöhung oder dem Mietbeginn. Die Mietpreisbremse gilt für die Ausgangsmiete, die Erhöhungen selbst folgen dann nur dem Index.
Was ist eine Indexmiete?
Bei einer Indexmiete ist die Miete vertraglich an den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts gekoppelt. Steigt der Index, darf der Vermieter die Miete entsprechend anheben – Modernisierungsumlagen sind dann meist ausgeschlossen.
Wo finde ich den Verbraucherpreisindex?
Den aktuellen Verbraucherpreisindex (VPI, Basisjahr 2020 = 100) veröffentlicht das Statistische Bundesamt (Destatis) monatlich. Maßgeblich ist der Indexstand der jeweiligen Vergleichsmonate.