Witwenrente berechnen

Witwenrente berechnen: große (55 %) und kleine (25 %) Witwenrente aus der Rente des Verstorbenen, inklusive Einkommensanrechnung mit Freibetrag 2026.

Christoph Ballmer Erstellt und geprüft von Christoph Ballmer

Freibetrag 2026: 1.122,53 € (ab 1.7.2026; bis 30.6.2026: 1.076,86 €) plus 238,11 € je Kind. Vom Einkommen über dem Freibetrag werden 40 % angerechnet. Maßgeblich ist das pauschalierte Nettoeinkommen der Rentenkasse. Im Sterbevierteljahr (erste 3 Monate) wird die volle Rente ohne Anrechnung gezahlt. Keine Rechtsberatung – ohne Gewähr.

So funktioniert der Witwenrenten-Rechner

Die Witwen- oder Witwerrente leitet sich aus der Rente des verstorbenen Partners ab. Der Rechner ermittelt die große oder kleine Witwenrente und zieht eigenes Einkommen über dem Freibetrag anteilig ab.

Große und kleine Witwenrente

ArtHöheVoraussetzung
Große Witwenrente55 % der Renteab ~47 Jahren, Kindererziehung oder Erwerbsminderung
Kleine Witwenrente25 % der Rentejünger, kinderlos – befristet auf 24 Monate

Einkommensanrechnung & Sterbevierteljahr

In den ersten drei Monaten (Sterbevierteljahr) wird die volle Rente des Verstorbenen ohne Anrechnung gezahlt. Danach gilt: Eigenes Nettoeinkommen über dem Freibetrag (2026: 1.122,53 € pro Monat, + 238,11 € je waisenberechtigtem Kind) wird zu 40 % angerechnet.

Witwenrente = Rente × Satz − 40 % × (Nettoeinkommen − Freibetrag)

Voraussetzungen

Die Rente aus Entgeltpunkten schätzt du mit dem Rentenpunkte-Rechner.

Maßgeblich ist das pauschalierte Nettoeinkommen der Rentenkasse; die Anrechnung kann daher abweichen. Keine Rechtsberatung, alle Angaben ohne Gewähr.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Witwenrente?

Die große Witwenrente beträgt 55 % der Rente, die der verstorbene Partner bezogen hat oder bezogen hätte, die kleine Witwenrente 25 %. Eigenes Einkommen wird teilweise angerechnet.

Was ist das Sterbevierteljahr?

In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod (dem Sterbevierteljahr) wird die volle Rente des Verstorbenen ohne Einkommensanrechnung weitergezahlt. Erst danach gilt der reduzierte Satz mit Anrechnung.

Wie wird eigenes Einkommen angerechnet?

Eigenes Nettoeinkommen über dem Freibetrag wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet. Der Freibetrag liegt 2026 bei 1.122,53 € im Monat (ab 1.7.2026; davor 1.076,86 €) und erhöht sich um 238,11 € je waisenberechtigtem Kind.

Wer bekommt die kleine Witwenrente?

Die kleine Witwenrente erhalten Hinterbliebene, die jünger als die maßgebliche Altersgrenze (rund 47 Jahre) sind, kein Kind erziehen und nicht erwerbsgemindert sind. Sie ist auf 24 Monate befristet.

Welche Voraussetzungen gelten für die Witwenrente?

Die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft muss in der Regel mindestens ein Jahr bestanden haben, und der Verstorbene muss die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Bei Wiederheirat entfällt der Anspruch (Rentenabfindung möglich).

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