Witwenrente berechnen
Witwenrente berechnen: große (55 %) und kleine (25 %) Witwenrente aus der Rente des Verstorbenen, inklusive Einkommensanrechnung mit Freibetrag 2026.
So funktioniert der Witwenrenten-Rechner
Die Witwen- oder Witwerrente leitet sich aus der Rente des verstorbenen Partners ab. Der Rechner ermittelt die große oder kleine Witwenrente und zieht eigenes Einkommen über dem Freibetrag anteilig ab.
Große und kleine Witwenrente
| Art | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Große Witwenrente | 55 % der Rente | ab ~47 Jahren, Kindererziehung oder Erwerbsminderung |
| Kleine Witwenrente | 25 % der Rente | jünger, kinderlos – befristet auf 24 Monate |
Einkommensanrechnung & Sterbevierteljahr
In den ersten drei Monaten (Sterbevierteljahr) wird die volle Rente des Verstorbenen ohne Anrechnung gezahlt. Danach gilt: Eigenes Nettoeinkommen über dem Freibetrag (2026: 1.122,53 € pro Monat, + 238,11 € je waisenberechtigtem Kind) wird zu 40 % angerechnet.
Voraussetzungen
- Ehe/Lebenspartnerschaft bestand in der Regel mindestens 1 Jahr.
- Der Verstorbene hat die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt.
- Bei Wiederheirat entfällt der Anspruch (einmalige Rentenabfindung möglich).
Die Rente aus Entgeltpunkten schätzt du mit dem Rentenpunkte-Rechner.
Maßgeblich ist das pauschalierte Nettoeinkommen der Rentenkasse; die Anrechnung kann daher abweichen. Keine Rechtsberatung, alle Angaben ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Witwenrente?
Die große Witwenrente beträgt 55 % der Rente, die der verstorbene Partner bezogen hat oder bezogen hätte, die kleine Witwenrente 25 %. Eigenes Einkommen wird teilweise angerechnet.
Was ist das Sterbevierteljahr?
In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod (dem Sterbevierteljahr) wird die volle Rente des Verstorbenen ohne Einkommensanrechnung weitergezahlt. Erst danach gilt der reduzierte Satz mit Anrechnung.
Wie wird eigenes Einkommen angerechnet?
Eigenes Nettoeinkommen über dem Freibetrag wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet. Der Freibetrag liegt 2026 bei 1.122,53 € im Monat (ab 1.7.2026; davor 1.076,86 €) und erhöht sich um 238,11 € je waisenberechtigtem Kind.
Wer bekommt die kleine Witwenrente?
Die kleine Witwenrente erhalten Hinterbliebene, die jünger als die maßgebliche Altersgrenze (rund 47 Jahre) sind, kein Kind erziehen und nicht erwerbsgemindert sind. Sie ist auf 24 Monate befristet.
Welche Voraussetzungen gelten für die Witwenrente?
Die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft muss in der Regel mindestens ein Jahr bestanden haben, und der Verstorbene muss die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Bei Wiederheirat entfällt der Anspruch (Rentenabfindung möglich).