Altersteilzeit berechnen

Altersteilzeit berechnen: Teilzeit-Brutto (50 %) plus steuerfreien Aufstockungsbetrag und das geschätzte Netto im Vergleich zum Vollzeit-Netto.

Christoph Ballmer Erstellt und geprüft von Christoph Ballmer

Im Blockmodell teilt sich die Altersteilzeit in Arbeits- und Freistellungsphase (je 50 %). Der Aufstockungsbetrag (mindestens 20 % des Teilzeit-Entgelts, oft tariflich höher) ist steuer- und sozialabgabenfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (hier nicht berücksichtigt). Der Arbeitgeber zahlt zusätzliche Rentenbeiträge. Schätzung – ohne Gewähr.

So funktioniert der Altersteilzeit-Rechner

In der Altersteilzeit wird die Arbeitszeit auf 50 % reduziert. Der Arbeitgeber zahlt einen steuerfreien Aufstockungsbetrag obendrauf. Der Rechner schätzt dein Netto und den Anteil am bisherigen Vollzeit-Netto.

Blockmodell vs. Gleichverteilung

Aufstockung und Steuer

Der Aufstockungsbetrag beträgt mindestens 20 % des Teilzeit-Entgelts, per Tarifvertrag oft mehr. Er ist steuer- und sozialabgabenfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen – im Rechner nicht berücksichtigt).

Auswirkung auf die Rente

Der Arbeitgeber zahlt zusätzliche Rentenbeiträge auf mindestens 80 % (höchstens 90 %) des bisherigen Vollzeit-Entgelts. Dadurch fällt der Rentenverlust trotz halber Arbeitszeit gering aus. Dein voraussichtliches Renteneintrittsalter zeigt das Renteneintrittsalter-Tool, den Nettolohn der Brutto-Netto-Rechner.

Vereinfachte Schätzung ohne Progressionsvorbehalt; Tarifregelungen können abweichen. Keine Rechtsberatung, alle Angaben ohne Gewähr.

Häufige Fragen

Wie funktioniert Altersteilzeit?

Die Arbeitszeit wird auf 50 % reduziert. Im Blockmodell arbeitet man die erste Hälfte voll (Arbeitsphase) und ist die zweite Hälfte freigestellt (Freistellungsphase). Der Arbeitgeber stockt das halbierte Gehalt auf.

Wie hoch ist der Aufstockungsbetrag?

Mindestens 20 % des Teilzeit-Arbeitsentgelts; per Tarifvertrag ist oft mehr vereinbart. Der Aufstockungsbetrag kommt zum Teilzeitlohn hinzu.

Ist der Aufstockungsbetrag steuerfrei?

Ja. Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialabgabenfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt – er erhöht also den Steuersatz auf das übrige Einkommen.

Was passiert mit der Rente in der Altersteilzeit?

Der Arbeitgeber zahlt zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge auf mindestens 80 % (höchstens 90 %) des bisherigen Vollzeit-Entgelts. So fällt der Rentenverlust trotz halber Arbeitszeit deutlich geringer aus.

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