Altersteilzeit berechnen
Altersteilzeit berechnen: Teilzeit-Brutto (50 %) plus steuerfreien Aufstockungsbetrag und das geschätzte Netto im Vergleich zum Vollzeit-Netto.
So funktioniert der Altersteilzeit-Rechner
In der Altersteilzeit wird die Arbeitszeit auf 50 % reduziert. Der Arbeitgeber zahlt einen steuerfreien Aufstockungsbetrag obendrauf. Der Rechner schätzt dein Netto und den Anteil am bisherigen Vollzeit-Netto.
Blockmodell vs. Gleichverteilung
- Blockmodell: erste Hälfte volle Arbeit (Arbeitsphase), zweite Hälfte komplett frei (Freistellungsphase).
- Gleichverteilungsmodell: über die gesamte Dauer durchgehend 50 % arbeiten.
Aufstockung und Steuer
Der Aufstockungsbetrag beträgt mindestens 20 % des Teilzeit-Entgelts, per Tarifvertrag oft mehr. Er ist steuer- und sozialabgabenfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen – im Rechner nicht berücksichtigt).
Auswirkung auf die Rente
Der Arbeitgeber zahlt zusätzliche Rentenbeiträge auf mindestens 80 % (höchstens 90 %) des bisherigen Vollzeit-Entgelts. Dadurch fällt der Rentenverlust trotz halber Arbeitszeit gering aus. Dein voraussichtliches Renteneintrittsalter zeigt das Renteneintrittsalter-Tool, den Nettolohn der Brutto-Netto-Rechner.
Vereinfachte Schätzung ohne Progressionsvorbehalt; Tarifregelungen können abweichen. Keine Rechtsberatung, alle Angaben ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Wie funktioniert Altersteilzeit?
Die Arbeitszeit wird auf 50 % reduziert. Im Blockmodell arbeitet man die erste Hälfte voll (Arbeitsphase) und ist die zweite Hälfte freigestellt (Freistellungsphase). Der Arbeitgeber stockt das halbierte Gehalt auf.
Wie hoch ist der Aufstockungsbetrag?
Mindestens 20 % des Teilzeit-Arbeitsentgelts; per Tarifvertrag ist oft mehr vereinbart. Der Aufstockungsbetrag kommt zum Teilzeitlohn hinzu.
Ist der Aufstockungsbetrag steuerfrei?
Ja. Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialabgabenfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt – er erhöht also den Steuersatz auf das übrige Einkommen.
Was passiert mit der Rente in der Altersteilzeit?
Der Arbeitgeber zahlt zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge auf mindestens 80 % (höchstens 90 %) des bisherigen Vollzeit-Entgelts. So fällt der Rentenverlust trotz halber Arbeitszeit deutlich geringer aus.